IT-Regelemnt
K
Karin
Jan 2018 bearbeitet
Unser Geschäftsführer hat dem BR ein IT-Reglement vorgelegt. Der BR hatte gegen folgendem Schlußsatz einen Einwand: ... Ferner haftet derjenige Mitarbeiter, welcher gegen die genannten Regeln verstösst, zivilrechtlich für die dadurch entstehden Schäden nach den gestzlichen Regeln in unbegrenzter Höhe. Ohne Reaktion auf den Einwand des BR hat der GF dann die IT-Regelung jedem Mitarbeiter einzeln zur Unterschrift vorgelegt... Was kann der BR unternehmen ? Einzelne Kollegen haben bereits unterschrieben. Ist der Satz überhaupt rechtens ?
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Community-Antworten (1)
K
Kölner
31.10.2006 um 01:32 Uhr
Mir fällt da ganz spontan ein, dass der AG u.a. gegen § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG, § 123 BGB, § 242 BGB, § 619a BGB verstossen haben könnte. Aber vermutlich will er nur ein wenig drohen...