Wir sind in der IG Metall Küste und haben eine Diskussion, ob der im Tarif genannte Abstandsbetrag zwischen AT-Gehältern und letztem Tarifgehalt, auf Grundlage von 35 Std. oder 40 Std. zu ermittlen ist.

Der Tarif ist auf 35 Std. ausgelegt, der AG behauptet jedoch, dass für diesen Wert 40 Std. anzusetzen sind. Gibt es hier eine belastbare Aussage, ein Urteil oder ähnliches?

Vielen Dank für die Info!