Abstandsregelung AT Gehälter
Wir sind in der IG Metall Küste und haben eine Diskussion, ob der im Tarif genannte Abstandsbetrag zwischen AT-Gehältern und letztem Tarifgehalt, auf Grundlage von 35 Std. oder 40 Std. zu ermittlen ist.
Der Tarif ist auf 35 Std. ausgelegt, der AG behauptet jedoch, dass für diesen Wert 40 Std. anzusetzen sind. Gibt es hier eine belastbare Aussage, ein Urteil oder ähnliches?
Vielen Dank für die Info!
Community-Antworten (3)
27.04.2010 um 15:43 Uhr
Ganz Einfach. den Tarifpartner also IG-Metall anfragen! So einfach geht es und Diskussionen können stark verkürzt werden.
27.04.2010 um 16:10 Uhr
Moin, die IG-Metall NRW ging vor ERA Einführung auch bei der Berechnung von der 40 Std-W aus.
27.04.2010 um 16:57 Uhr
Du meinst diesen Passus im TV?
b. die aufgrund eines schriftlichen Einzelarbeitsvertrages als außertarifliche Beschäftigte bezeichnet werden und c. deren vereinbartes regelmäßiges Monatseinkommen per 01. Mai 2009
- für die Tarifgebiete des Nordwestlichen Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns XXXX Euro,
- für die Tarifgebiete Hamburg und Umgebung und Unterweser XXXX Euro übersteigt,
Wie der Text zeigt wird jeder mit einem Einkommen von mindestens X als AT definiert, ohne einen Bezug auf eine Arbeitszeit zu machen. Damit würde ich sagen - Arbeitszeit irrelevant.
Im Vergleich dazu wird im TV Bayern auf X% höher als die höchste Tarifgruppe als AT angesetzt, dies impliziert den Vergleich mit Tarif-Angestellten und kann damit auch auf eine Regelarbeitszeit von X bezogen berechnet werden. Aber selbst da kenne ich keine entsprechenden Urteile. De facto müsste das der AT-Angestellte auch selbst einklagen, der BR hat IMO kein MBR, und (sein wir mal ehrlich) welcher AT zieht seinen AG deswegen vor Gericht......
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