Erstellt am 27.04.2010 um 13:43 Uhr von erwin
Ganz Einfach. den Tarifpartner also IG-Metall anfragen!
So einfach geht es und Diskussionen können stark verkürzt werden.
Erstellt am 27.04.2010 um 14:10 Uhr von Werner
Moin,
die IG-Metall NRW ging vor ERA Einführung auch bei der Berechnung von der 40 Std-W aus.
Erstellt am 27.04.2010 um 14:57 Uhr von rkoch
Du meinst diesen Passus im TV?
b. die aufgrund eines schriftlichen Einzelarbeitsvertrages als außertarifliche Beschäftigte
bezeichnet werden und
c. deren vereinbartes regelmäßiges Monatseinkommen per 01. Mai 2009
- für die Tarifgebiete des Nordwestlichen Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und
Mecklenburg-Vorpommerns XXXX Euro,
- für die Tarifgebiete Hamburg und Umgebung und Unterweser XXXX Euro
übersteigt,
Wie der Text zeigt wird jeder mit einem Einkommen von mindestens X als AT definiert, ohne einen Bezug auf eine Arbeitszeit zu machen. Damit würde ich sagen - Arbeitszeit irrelevant.
Im Vergleich dazu wird im TV Bayern auf X% höher als die höchste Tarifgruppe als AT angesetzt, dies impliziert den Vergleich mit Tarif-Angestellten und kann damit auch auf eine Regelarbeitszeit von X bezogen berechnet werden. Aber selbst da kenne ich keine entsprechenden Urteile. De facto müsste das der AT-Angestellte auch selbst einklagen, der BR hat IMO kein MBR, und (sein wir mal ehrlich) welcher AT zieht seinen AG deswegen vor Gericht......