Erstellt am 27.04.2010 um 12:46 Uhr von Freisteller
dann ist sich die Mehrheit der BR offenbar nicht über ihre Aufgabenvielfalt bewusst
wenn der Gesetzgeber schon von "Mindestfreistellungen" spricht.......
Erstellt am 27.04.2010 um 12:55 Uhr von hundkatzemaus
Es soll durchaus Menschen geben , die dem BR nicht alles opfern wollen.
Erstellt am 27.04.2010 um 12:59 Uhr von uhulamapapagei
klar, Hauptsache gewählt, Kündigungsschutz und dann eine ruhige Kugel schieben
da gibt es genug Beispiele (lächel !)
Erstellt am 27.04.2010 um 13:14 Uhr von Musha
Bei uns ist das leider auch so mit Kündigungsschutz und so...
Nur bei uns ist es so, dass die Mitarbeiterzahlen derbe schwanken, weil wir auch Saisonarbeit machen. Bis Dato war nur ein freigestellter.... doch nun will ein BRM unbedingt ne 2. Freistellung. Nur muss ich sagen das die arbeit für einen (auf mich bezogen) völlig ausreicht. Ich weiß auch wenn die Mehrheit das so möchte das eine 2. Freistellung kommt, dann wird das die GL nicht mitmachen und wird dann auf §38 BetrVG 81 Satz 3 berufen und das ganze prüfen lassen aber warten wir es mal ab. :)
Erstellt am 27.04.2010 um 13:16 Uhr von gesichtsstarre
hast du dein tierlexikon bald durch? das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
lächel
Erstellt am 27.04.2010 um 13:21 Uhr von fußlähmung
wer in einem Betrieb mit bis zu 2000 Mitarbeitern meint, es gäbe nicht genug Arbeit für einen BR, um 4 Freistellungen zu beschäftigen
der hat sich mit seinem Aufgabengebiet noch nicht richtig auseinandergesetzt
oder hat einfach keine Lust auf BR-Arbeit
Erstellt am 27.04.2010 um 13:32 Uhr von erwin
Jungevommeer
Es gibt teils Bedenken von BRM sich komplett aus der Arbeits herauszunehmen, bei einer Freistellung. Dieses ist durchaus erst einmal verständlich.
Doch zum einen haben freigestellte BRM nahc Ende der Freistellung einen besonderen Anspruch auf Qualifizierung, je nach Dauer der Freistellung, weiter können sie auch während der Freistellung ggf. Qualifizierungen machen.
Letztlich aber kann man die Freistelluneg (Ansprcu) auch durch Teilfreistellungen in Anspruch nehmen. So können daher dann BRM 1/2 Freistellung machen und 1/2 weitere arbeitsvertragliche Tätigkeit.
@ hundkatzemaus
>> Es soll durchaus Menschen geben , die dem BR nicht alles opfern wollen.
Antwort 2 Erstellt am 27.04.2010 um 12:55 Uhr von hundkatzemaus
Es soll durchaus auch BRM geben, die machen sich vor einer Kandatur keine bzw. nicht die notwenige Gedanken für was sie hier antreten, antreten wollen und was damit verbnden ist. Das sie also ggf. wegen eines aktuellen wichtigen Themas wie gelant auf den Fußballplatz zum Spitzen Spiel gehen können, sondern sich dieses Problems noch annehmen müssen, ggf. auch nach Ende der Regelarbeitszeit oder zu einer Sondersitzung des BR müssen. Dieses schade dann leider in der Folge oft dem Mandat.
Man sollte erkennen, BR ist kein Thema wi man sagen kann "Feierabend, Kulli fallen lassen und nach Hause gehen, morgen gehts weiter", da kann und muss es auch mal später werden, werden können.
Erstellt am 27.04.2010 um 13:46 Uhr von hundkatzemaus
erwin
BRarbeit machen und sich komplett freistellen zu lassen sind zwei paar schuhe.
Da kann ich schon verstehen , wenn der ein oder andere da zögert. Und auch der wunsch nach freistellung ist nicht immer von den edelsten motiven geprägt.
Erstellt am 27.04.2010 um 14:01 Uhr von erwin
hundkatzemaus
Da gibt es ja dann noch den § 23 BetrVG, weiter habe ich ja auf Teilfreistellung hingewiesen.
Erstellt am 28.04.2010 um 13:52 Uhr von Jungevommeer
Vielen Dank für eure Antworten, aber nocheinmal die Frage: Muss der BR alle, ihm zustehenden, Freistellungen in Anspruch nehmen?
Vielen Dank!
Erstellt am 28.04.2010 um 14:36 Uhr von Petrus
Zwei Varianten:
1. Es finden sich nicht genügend BRM, die freigestellt werden wollen (Gründe wurden oben andiskutiert). Da kann aber keine Mehrheit entscheiden, sondern es ergibt sich aus der Zahl der vorgeschlagenen Kandidaten. Wenn also (bei euch) mindestens 4 BRM für eine Freistellung vorgeschlagen werden (oder sich selbst vorschlagen ;-) ), dann gibt es auch 4 Freigestellte, es sei denn...
2. man nimmt den in §38(1) letzter Satz vorgeschlagenen Weg und trifft mit dem ArbGeb per freiwilliger BV eine "andere Vereinbarung". Diese kann (wenn man den einschlägigen Kommentatoren glaubt) aber weder einen völligen Verzicht auf Freistellungen enthalten noch darf sie zu einer Beeinträchtigung der BR-Arbeit führen. Wenn sich also bei euch die 15 "Nichtfreigestellten" neben ihrer Arbeit richtig ins Zeug legen und der BR für den "Papierkram" auch noch eineN eigeneN BR-SekretärIn bekommt, könnte das gehen...