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Wahlvorstand pro BR?

B
Berlin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, die Wahl ist gelaufen und schon gibt es Stunk. Wir sind 2 Standorte mit 40 und 8 MA, wir wählen (vereinfachte Wahl) auch getrennte Betriebsräte mit 3 bzw. 1 BR Mitglied. Jetzt wird die Wahl angefochten, weil wir nur einen Wahlvorstand praktisch für beide Standorts bestimmt hatten.

Ist das korrekt? Ich finde nichts im Gesetztestext. Vielen Dank an die fleissigen hier im Forum Freundliche Grüße

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Community-Antworten (2)

R
rkoch

27.04.2010 um 13:40 Uhr

Oh je....

Wer hat denn die Wahlvorstände bestellt?

Wenn es in den beiden Betrieben bislang zwei BR gab, bestellt jeder BR seinen eigenen Wahlvorstand. (§16 BetrVG) Ich gehe davon aus das es keinen GBR gibt/gab (was ja wieder mindestens zwei BR voraussetzt) also lass ich die Variante weg. In dem(den) betriebsratslosen Betrieb(en) wird der Wahlvorstand von der Wahlversammlung der AN des Betriebes aus den AN des Betriebes gewählt (§17 (2) i.v.m. §17a 3. BetrVG)

Wenn zwei Betriebsräte gewählt werden gibt es also auch zwei Wahlvorstände. Die Wahl an dem Standort, für den kein eigener Wahlvorstand gebildet wurde ist ungültig. Besteht der Wahlvorstand aus AN beider Betriebe, sind beide Wahlen ungültig.

Ausnahme: Der eine Betrieb zählt als Hauptbetrieb, der andere als Teilbetrieb und die AN des Teilbetriebes haben beschlossen an der Wahl des Hauptbetriebes teilzunehmen, dann gibt es aber auch nur einen Betriebsrat.

W
wahlbeobachter

27.04.2010 um 13:52 Uhr

  1. Möglichkeit: anwaltlich beraten lassen, wie die Sache juristisch gesehen wird vielleicht ist das ja gar nicht sooo schlimm

  2. Möglichkeit: geschlossen zurücktreten, getrennte Neuwahlen ansetzen mit eigenen Wahlvorständen dadurch ist auch die Anfechtungsklage hinfällig

  3. Möglichkeit . das Ganze aussitzen solange kein rechtsgültiges Urteil vorliegt, nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, bleiben die BR im Amt das kann schon mal ein paar jahre dauern u.U. bis zur nächsten planmässigen Neuwahl

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