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Kündigungsschutzklage - Mandatsausübung

I
ignition
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Situation: Mitarbeiter gekündigt. Kündigungsschutzklage läuft. Wurde in BR gewählt.

  1. Darf er sein Mandat dann gleich wahrnehmen? Oder erst, wenn Klage erfolgreich?
  2. Wie soll ich das in der Wahlniederschrift vermerken? Nehme ich die Person ganz normal in die Reihenfolge auf, wie gewählt wurde (Listenwahl)? Oder lass ich sie raus und schreib schon den Nachrücker rein?
  3. Kann ich diese Person schon benachrichtigen, dass sie gewählt wurde?

vor der Wahl wurde gekündigt!

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Community-Antworten (2)

M
monalisa

27.04.2010 um 11:28 Uhr

@ignition, WANN wurde gekündigt? Bereits vor der Wahl oder jetzt, nachdem der Kollege gewählt wurde?

R
rkoch

27.04.2010 um 11:40 Uhr

zu 1. Sofern seine Kündigungsfrist noch läuft ist er noch MA des Betriebes. Er tritt sein Amt zunächst an. Sofern seine Kündigungsfrist abgelaufen ist, er aber Antrag beim ArbG gestellt hat, das das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist UND hat der BR frist- und ordungsgemäß widersprochen UND hat der AN verlangt, das der AG diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt, DANN bleibt er mindestens bis zum Abschluss des Rechtsstreites AN und BRM Ist seine Kündigungsfrist abgelaufen und/oder er hat nicht verlangt weiterbeschäftigt zu werden und/oder der Rechtsstreit hat zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt, dann Endet sein Amt mit Ende des Arbeitsverhältnisses.

Tritt dieser Zeitpunkt vor Amtsantritt ein, dann tritt er sein Amt nicht an.

zu 2. Das muss nur dann vermerkt werden, wenn der AN sein Amt nicht mehr antreten kann, denn dann rückt ja der nächste Nachrücker in das Amt nach.

zu 3. sofern er sein Amt noch antreten kann, MUSS er natürlich benachrichtigt werden.

PS: Die Frage zu ergänzen ist i.d.R. wenig hilfreich....... Antworten ist sinnvoller.

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