Erstellt am 27.04.2010 um 08:13 Uhr von stellenfuzzy
im Fall einer Freistellung wird derjenige für seine 3/4Stelle freigestellt
sollte die BR-Arbeit länger dauern, folgt ersatzfrei bzw. Vergütung als Mehrarbeit
der BR hat, wenn ihm eine Freistellung zusteht, noch eine 1/4 Freistellung zu vergeben
sich auf diesem Wege offiziell eine Vollzeitstelle zu "beschaffen" halte ich für nicht möglich,
Erstellt am 27.04.2010 um 08:14 Uhr von rolfo
Wird die Kollegin per Betriebsratsbeschluss freigestellt hat sie nach wie vor den gleichen Arbeitsvertrag, sie wird nur von ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung zur Betriebsratstätigkeit freigestellt. Es ändert sich nichts an der vereinbarten Arbeitszeit, für die restlichen 25 % kann ja ein anderer freigestellt werden.
Erstellt am 27.04.2010 um 10:31 Uhr von Tamirasun
Danke Ihr Lieben,
so hab ich mir das auch gedacht.
Auf jeden Fall danke für die Bestätigung meiner Gedanken.
Ja, man müßte dann den Rest mit dem 37.6 versuchen. Arbeit wäre genug da.
Danke danke danke!!!
Erstellt am 27.04.2010 um 10:49 Uhr von hundkatzemaus
Wenn der AG schlau ist , gibt er ihr die volle Stelle. lächel
Erstellt am 27.04.2010 um 11:06 Uhr von fischameisewolf
@ waumiaufip
...und wenn der BR schlau ist, nimmt er sie nicht an
(sonst hätten wir schon die erste Begünstigung nach § 78 BetrVG)
Erstellt am 27.04.2010 um 11:14 Uhr von hundkatzemaus
Aber wenn es doch soooo viel zu tun gibt? lächel