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Teilzeitkraft bei Freistellung Anspruch auf Vollzeit?

T
Tamirasun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

da wir heute konstituierende Sitzung haben, habe ich eventuell ein paar Fragen. Gelesen habe ich fast alles, jedoch schätze ich es sehr, hier immer einige Meinungen zu vereinen.

  1. Frage: Hat jemand, der eine 3/ 4 Stelle hat und eine Freistellung will, Anspruch auf eine volle Stelle, da es sich ja auch um eine volle Freistellung handelt?

( Ich habe meine eigene Einschätzung dazu, lasse es aber mal so stehen)

P.s.: Ein Antrag der Kolleginn auf Vollzeit wurde vor einem halben Jahr abgelehnt.

Danke für die Antworten!

1.37606

Community-Antworten (6)

S
stellenfuzzy

27.04.2010 um 10:13 Uhr

im Fall einer Freistellung wird derjenige für seine 3/4Stelle freigestellt

sollte die BR-Arbeit länger dauern, folgt ersatzfrei bzw. Vergütung als Mehrarbeit

der BR hat, wenn ihm eine Freistellung zusteht, noch eine 1/4 Freistellung zu vergeben

sich auf diesem Wege offiziell eine Vollzeitstelle zu "beschaffen" halte ich für nicht möglich,

R
rolfo

27.04.2010 um 10:14 Uhr

Wird die Kollegin per Betriebsratsbeschluss freigestellt hat sie nach wie vor den gleichen Arbeitsvertrag, sie wird nur von ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung zur Betriebsratstätigkeit freigestellt. Es ändert sich nichts an der vereinbarten Arbeitszeit, für die restlichen 25 % kann ja ein anderer freigestellt werden.

T
Tamirasun

27.04.2010 um 12:31 Uhr

Danke Ihr Lieben,

so hab ich mir das auch gedacht.

Auf jeden Fall danke für die Bestätigung meiner Gedanken. Ja, man müßte dann den Rest mit dem 37.6 versuchen. Arbeit wäre genug da.

Danke danke danke!!!

H
hundkatzemaus

27.04.2010 um 12:49 Uhr

Wenn der AG schlau ist , gibt er ihr die volle Stelle. lächel

F
fischameisewolf

27.04.2010 um 13:06 Uhr

@ waumiaufip

...und wenn der BR schlau ist, nimmt er sie nicht an

(sonst hätten wir schon die erste Begünstigung nach § 78 BetrVG)

H
hundkatzemaus

27.04.2010 um 13:14 Uhr

Aber wenn es doch soooo viel zu tun gibt? lächel

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