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Auskünfte ?

H
Hansen
Mai 2021 bearbeitet

Hallo,

wir haben keinen und werden auch keinen Wirtschaftsausschuss bilden. (Bitte nicht drüber diskutieren)

Immer wieder gibt es zu folgenden Punkten Probleme bei der Auskunftspflicht. Die Geschäftsführer meinen Sie müssen dies nicht:

-Weihnachtsgeld -Prämienausgaben -Gesamtausgaben Personalkosten -Was verdient ein Abteilungsleiter? (Hier wird jedes Gehalt individuell mit dem Unternehmer einzeln und persönlich ausgehandelt) -Bilanzen (Ich weiß könnte ich im Bundesanzeiger nachlesen)

(Alle Angaben bräuchte ich um eine neue BV zu erstellen und zu alle Punkte die Werte der letzten 3-5 Jahre)

Über Eure Antworten, ohne zu Beleidigen, freue ich mich jetzt schon. Danke.

Gruß Hansen

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

16.05.2021 um 10:40 Uhr

Nun, da kommt § 80 Abs. 2 BetrVG ins Spiel. Liefert der AG nicht die erforderlichen Informationen, müsst ihr ihn in einem Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht dazu bewegen. Also: Ihn noch einmal auffordern bis zum .... zu liefern und Rechtsmittel ankündigen. Dann Beschluss, dass ihr einen Fachanwalt beauftragen werdet, um das Verfahren durchzuführen.

D
DummerHund

16.05.2021 um 11:47 Uhr

Wäre ich AG und hätte ein BR den ich los werden will würde ich genau so handeln. Der von Kratzbürste benannte § 80 Abs. 2 wäre hier ein stumpfes Schwert. Seit ihr über 100 MA und ihr bildet keinen WA, wozu ihr nach dem BetrVG verpflichtet seit. Ihr seit selber Schuld das ihr keine Daten und Zahlen bekommt. Und wenn du die Diskussion über Sinn und Zweck oder über sein oder Nicht sein hier nicht führen willst, spätestens der Richter, solltet ihr den Weg übers Gericht gehen, wird die Diskussion mit führen. Aber nicht mit dem AG, sondern mit euch. Der § 23 BetrVG sollte euch hinlänglich bekannt sein!!

B
BRHamburg

17.05.2021 um 08:38 Uhr

Wie DummerHund es schon sagt: Wenn ihr über 100 Mitarbeiter habt, hat der BR keinen Anspruch auf diese Unterlagen. Dieses Recht liegt dann ausschließlich beim Wirtschaftsausschuss. Also könnt ihr einen Ausschuß gründen oder auf diese Information verzichten.

X
XYZ68

17.05.2021 um 09:19 Uhr

Unabhängig vom WA, Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer (dazu gehören auch die meisten Abteilungsleiter) kann man durch den Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten bekommen, dafür habt ihr einen Anspruch.

Prämienausgaben seid ihr, sobald ein Prämientopf geöffnet wird, in der Mitbestimmung bei der Verteilung.

Weihnachtsgeld ist meist im Tarifvertrag geregelt, ansonsten individuell. Da hilft für einen ersten Einblick ein Blick in die eigene Gehaltsabrechnung. Mit den anderen Betriebsräten vergleichen und beim Arbeitgeber nachfragen.

Bilanzen, tja, wie wäre es denn mit den Angaben aus dem Bundesanzeiger? Wenn ihr nicht grade eine Konzernstruktur habt, kann man daraus schon mal etwas herleiten und gezielte Fragen für das Monatsgespräch ableiten. Hier findet man auch die Personalkosten.

Ansonsten WA gründen und wenn sich keine nicht-BR-Mitglieder finden und ihr könnt einen Betriebsausschuss gründen, dann muss halt auch ein Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten gegründet werden und Betriebsräte müssen sich das notwendige Wissen durch Schulungen aneignen.

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