Erstellt am 13.06.2007 um 15:00 Uhr von Wichtelmaennchen
hallo,
also zu 1. würde ich sagen, ist ok. Gibt es bei uns auch und ist auch nicht von unserem Berater beanstandet worden.
zu 2. Es gibt Arbeitsplätze, da ist die Vorraussetzung eine Gesundheitsuntersuchung mit Drogen etc. Test. Entweder das oder keinen Job. Bezieht sich bei uns auf die Lagerbereiche...wegen Staplerschein etc.
3. Nööööööö da bin ich aber mal voll dagegen...sowas aber auch.
Bin auf andere Meinungen gespannt
Viele Grüße
Erstellt am 13.06.2007 um 16:48 Uhr von Konrad
@wichtelmaennchen nur Antworten wenn Ahnung vom Thema!
Der BR hat aufgrund § 94 BetrVG Mitbestimmung
Zu 1) Fragen nach Lohnpfändungen können erst nach der Einstellung vom Zwecke des Lohnbüros erfragt werden. Nicht beim Einstellungsfragebogen. Pfändungen sind persönliche Dinge!
Zu 2) die Bereitschaft zur Untersuchung ja zulässig.
Zu 3) zulässig, die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht kann sich aber nur die Aussage beschränken: „Eignung“ oder „nicht geeignet“, weitere persönliche Details geht AG nichts an.
„ Zustimmung zur Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht, soweit dies für die Tätigkeit von Belang ist“
Erstellt am 13.06.2007 um 16:53 Uhr von DonJohnson
Hallo Noldi.
Ich muß gestehen, dass ich da nciht 100%ig bescheid weiß. Um sicher zu gehen, kläre das bitte mit der Gewerkschaft, oder mit einem Rechtsbeistand ab. Dennoch möchte ich mich kurz dazu äußern.
zu 1. Ich wüßte nicht, warum den Arbeitgeber das irgendetwas an geht. Das hat nichts mit der Arbeit als solches zu tun. Auszufüllen ist es sicherlich, aber die Wahrheit muß der Bewerber da sicher nicht sagen. Diesen Punkt sehe ich ähnlich wie die Frage bei Frauen, ob man schwanger ist, oder gedenkt das zu werden.
zu 2. In Lebensmittel verarbeitenden Betrieben, ist eine Untersuchung Pflicht. Das sind normale Standards innerhalb gewisser Zeiträume. Allerdins muß meines Wissens selbst hier angegeben werden, welcher Untersuchung man sich hier unterziehen muß. Dieser Punkt ist so wage, dass der AG dann ja alles veranlassen kann was er will. Meines wissens ist das nicht legal. Aber vermutlich kommt man damit weg, dass man zwar grundsätzlich dazu bereit ist, sich aber jede Untersuchung überlegen kann. Ich sehe es somit als generelle Bereitschaft.
zu 3. GRUNDSÄTZLICH NEIN!!! Niemals ist das rechtens. Das würde bedeuten, dass wenn du mal nen Schnupfen hast, er dich auffordern kann zum Arzt zu gehen, den er vielleicht sogar bestimmt, und der Arzt ihm dann alles sagen darf was du hast. Das geht gar nciht und ist sittenwidrig. Niemals unterschreiben.
Kleiner Hinweis an meinen Vorschreiber: Selbst Drogentests können nur dann durchgeführt werden, wenn ein Verdacht besteht. Der BR ist auf jedenfall Mitbestimmungspflichtig! Wenn ein AG solche Dinge unterschrieben haben will sollte man sich überlegen überhaupt dort arbeiten zu wollen.
Gruß Don
Erstellt am 13.06.2007 um 16:59 Uhr von tramdriver
Zuerst §94 BetrVG lesen, Abs. 1 sagt ganz klar, dass Personalfragebögen der Zustimmung des BR bedürfen.
Ad 1: Fitting RN 21 sagt, dass Lohn- und Gehaltspfändungen erst nach der Einstellung für Zwecke des Lohnbüros erfragt werden dürfen.
Ad 2: Gegen eine Untersuchung ist erst einmal nichts einzuwenden. Der Arzt kann ja bescheinigen, dass keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen, den Bewerber für diese Tätigkeit einzusetzen.
Ad 3: Ist eine Frechheit. Da habe ich mir nochmal den Kittner gegriffen. RN 11 zu §94 gibt dem BR ein MBR mit oder ohne Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht.
Hat der BR diesem Fragebogen zugestimmt?
Erstellt am 13.06.2007 um 17:11 Uhr von Noldi
Hallo tramdriver
der Fragebogen wurde von unserer Verwaltung erstellt, der Betriebsrat wusste hierüber offiziell nichts, er wurde diese Woche hierüber von einem neuen Mitarbeiter angesprochen.
Erstellt am 13.06.2007 um 20:02 Uhr von Kölner
@all
Darf ich Euch (wegen Eurer Vehemenz die Schweigepflichtentbindung abzulehnen) bitten, Euren Blick mal kurz auf die aktuelleren Entscheidung des BAG lenken?
Viel Spass beim Lesen des BAG-Urteils 5 AZR 389/04
Erstellt am 14.06.2007 um 00:55 Uhr von bernd
Gute Idee!
Ich wüßte nicht, warum den Arbeitgeber das irgendetwas an geht. Das hat nichts mit der Arbeit als solches zu tun. Auszufüllen ist es sicherlich, aber die Wahrheit muß der Bewerber da sicher nicht sagen.
Und die Konsequenz?
Erstellt am 14.06.2007 um 16:37 Uhr von tramdriver
@Kölner: Was hat die Entscheidung das BAG (5 AZR 389/04) mit §94 BetrVG zu tun? Das bekomme ich nicht auf die Reihe, im Urteil geht es um die Entgeltfortzahlung.
Erstellt am 14.06.2007 um 18:35 Uhr von Kölner
@tramdriver
Was denkst Du denn, warum ich dieses Urteil angegeben habe?
Der AN muss dem Urteil nach den Arzt von der Schweigepflicht gg. dem AG zu entbinden um weiterhin eine Entgeltfortzahlung zu bekommen...