Auskünfte seitens des Wahlvorstands - zur Auskunft über Fragen zu Stützunterschriften und Wählerlisten verpflichtet?
Hallo zusammen, ist der Wahlvorstand eigentlich zur Auskunft über Fragen zu Stützunterschriften und Wählerlisten verpflichtet, oder darf er Auskünfte einfach verweigern? Gibt es da ein Gesetz? Gruß Marc
Community-Antworten (34)
24.01.2010 um 15:50 Uhr
marcabc hmmm, ich finde in der Wahlordnung nichts, was den WV zu Auskünften verpflichtet, aber da gibt es sicher größere Experten als mich! Was ist denn Deine Frage?
24.01.2010 um 15:54 Uhr
nicoline Seine Frage war, ob der WV verpflichtet ist, Auskunft über Fragen zu Stützunterschriften und Wählerlisten zu erteilen, oder ob der WV diese Auskünfte einfach verweigern darf (ich vermute, dass der AG diese Infos haben möchte). Weiterhin fragt er, ob es da ein Gesetz gibt ;-)
24.01.2010 um 15:59 Uhr
DJ, hat Waf Dich nun als Dolmetscher engagiert? ;-))))
Ich dolmetsche auch mal: Nicoline will sicherlich wissen, was Marc denn genau zu den Stützunterschriften oder zur Wählerliste wissen möchte...;-)))
24.01.2010 um 16:01 Uhr
DJ Du Dödel ;-)), ich kann lesen, aber das (ich vermute, dass der AG diese Infos haben möchte). hab ich in meiner manchmal unendlichen Naivität nicht vermutet ;-)))
24.01.2010 um 16:02 Uhr
Lotte Du sagst es ;-)))
24.01.2010 um 16:08 Uhr
Vielen Dank für die Reaktionen auf meine Frage. Es geht darum, dass ich mich als Gewerkschaftsloser gerne zur Betriebsratswahl stellen möchte. Dazu benötige ich die besagten Stützunterschriften. Hatte mich an jemanden aus dem Wahlvorstand gewandt um genaue Infos über Gestaltung der Liste, Anzahl der benötigten Unterschriften und der weiteren Vorgehensweise zu bekommen. Dieser hat mir jegliche Infos verweigert, da er diese, als IGM-Mitglied einem Gewerkschaftslosen nicht erteilen müsse.
24.01.2010 um 16:10 Uhr
marcbc so in etwa habe ich mir das gedacht. Wieviel Mitarbeiter gibt es bei Euch im Betrieb?
24.01.2010 um 16:14 Uhr
Lotte Nee, und da die WAF mich nciht mehr lieb hat, wird es soweit auch nie kommen ;-) Aber mal ehrlich, das hatte sie bis dato nciht gefragt ;-)
nicolie Ich bin keiner, habe aber einen ;-))) Und beim nächsten mal bitte präziser fragen ;-)))
24.01.2010 um 16:18 Uhr
DJ, "Und beim nächsten mal bitte präziser fragen " Du bekommst gleich Schläge!!!
Nici, ich halte ihn fest und Du darfst hauen...;-)))
24.01.2010 um 16:19 Uhr
DJ *Ich bin keiner, habe aber einen ;-))) * UUUUUUps, dann gibt es wohl regional unterschiedliche Bedeutungen! Nächstes mal schreibe ich Tüddelbüddel! ;-)))
Und beim nächsten mal bitte präziser fragen ;-))) Sir, jawoll, Sir! ;-))))
24.01.2010 um 16:21 Uhr
Lotte kannst ihn loslassen, hab heute meinen milden Tag, jeder bekommt bei mir 'ne zweite Chance! ;-)))
24.01.2010 um 16:24 Uhr
nicoline Selbst icke??? Echt jroßzügich!!! Danke, wa!!!
Lotte Na diese Außendarstellung geziemt sich IMHO nicht der eines BRM ;-)))
24.01.2010 um 16:32 Uhr
marcabc
Dem Wahlvorstand doch einmal erklären, dass er in der Funktion "Wohlvorstand" neutral sein muss. Er draf hier also Gewerkschaftsmitglieder und Nichtgewerkschaftmitglieder nicht unterschiedlich behandeln, dass könnte sonst als verbotenen Wahlbeeinflussung ausgelegt werden und die Wahl anfechtbar machen.
Aber lese doch einmal hier:
BR-Whl 2010 http://www.betriebsratswahl2010.de/betriebsratswahl2010/wahlvorstand/
oder hier:
Betriebsratswahl 2010 leicht gemacht! http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=BR-Wahl
Aber, es gehört eben, leider nicht zu den Aufgaben, Nichtwissende "Wissend" zu machen. Da muss jeder Interessierte schon selbts dafür Sorge tragen. Ja, Gewerkschaftsmitglieder werden hier von der Gewerkschaft unterstützt und beraten, dass ist ja auch einer der Aufgaben der Gewerkschaft und ihre Leute.
Aber der Wahlvorstand ist als Wahlvorstand neutral und solche Aussagen "Dieser hat mir jegliche Infos verweigert, da er diese, als IGM-Mitglied einem Gewerkschaftslosen nicht erteilen müsse." könnte man als beginnende Wahlbeeinflussung verstehen/ auslegen. Vor allem wenn er als Wahlvorstand bei Mitgliedern der Gewerkschaft anderst handelt. Das dürfte er nur als Gewerkschaftler. Also, ggf. den Koll. sagen, Mitgöliedern der Gewerkschaft gebe ich nachher in einer Sprechstunde für Gerwerkschaftsmitgliedern Auskunft, in der Funktion "Vertrauensmann der Gewerkschaft".
Er muss also darauf achten mit/ unetr welchem "Hut" er wleche Aussagen macht/ gibt.
24.01.2010 um 16:42 Uhr
erwin wenn er als WV neutral sein soll, dann kann/muss er gar nicht mehr den Hut des Gewerkschafters aufsetzen, um eine Auskunft in der Funktion als Vertrauensmann zu geben, dann antwortet er allen das Gleiche, genau dann, wenn er gefragt wird!
marcabc wenn der nicht neutrale WV Dir weiterhin keine Auskunft gibt, brauchst Du nur zu warten, bis die Wählerliste und das Wahlausschreiben aushängen, da findest Du dann alle benötigten Angaben und hast auch noch Zeit, Unterschriften zu sammeln.
24.01.2010 um 16:55 Uhr
marcabc, aus dem Wahlausschreiben sollten doch alle Informationen hervor gehen.
24.01.2010 um 17:11 Uhr
ridgeback, ich ahne schreckliches...
DJ, och, manchmal freuen sich doch die KollegInnen über handfeste Argumente... Es gibt nette Theorien dazu, welchen Nutzen Außenstehende aus Konfliktsituationen ziehen...;-))
24.01.2010 um 17:13 Uhr
nicoline
JA!
Doch er kann auch allen gleich antworten, ist nicht meine Aufgabe. Doch Gewerkschaftsmitglieder können sich an die Vertrauenspersonen der Gewerkschaft wenden. Dann hält er später als Vertrauensperson der Gewerkschaft eine Sprechstunde ab und berät deren Mitglieder.
Damit ist die Neutralität im Amt gewahrt und die verständlichen Interessen der Gewerkschaft.
Ja, im Ergibnis wohl gleich, nur in der Ausführung etwas anders, aber rechtskonform.
ridgeback hat recht, aus dem Wahlausschreiben muss die Anzahl der notwendigen Stützunterschriften hervorgehen.
Arbeitshilfe zur Bearbeitung des Wahlausschreibens http://www.betriebsrat.com/images/symbol_rtf.gif
24.01.2010 um 17:15 Uhr
ridgeback aus dem Wahlausschreiben sollten doch alle Informationen hervor gehen. wenn es denn schon aushängt! ;-))
24.01.2010 um 17:26 Uhr
erwin Damit ist die Neutralität im Amt gewahrt und die verständlichen Interessen der Gewerkschaft. Was sind denn hier die verständlichen Interessen der Gewerkschaft? Das durch generelle Auskunftsverweigerung möglichst keine andere Liste erscheint. Sehr bitterer Beigeschmack!
24.01.2010 um 18:32 Uhr
nicoline
Das durch generelle Auskunftsverweigerung möglichst keine andere Liste erscheint. Sehr bitterer Beigeschmack! Ja, aber so ist es. Die Gewerkschaften wollen ja ihre Situation in den Betrieben strärken. u.a. auch durch BR aus Gewerkschaftsmitgliedern. Denn dann können sie ihre Politik besser umsetzen. Weiter auch, jede Liste möchte die einzige oder stärkste sein. Daher handeln sie auch so, dass möglichst dieses Ziel erreicht wird.
Gewerkschaften wollen möglichst sich auch nur verständlicher weise für ihre Mitglieder einsetzen, da diese ihre Beitragszahler sind. Daher gibt es ja auch schon erste TV oder Teile in TV welche wirklich nur ihren Mitgliedern zu gute kommen. Dieses generell für alles zu erreichen scheitert ja nur daran, dass AG wiederum auch verständlich es möchten, dass TV wenn dann allen ihren AN im Betrieb zu gute kommen. Dieses auch, weil sie nicht unbedingt wollen, dass AN Mitglied in der Gewerkschaft werden/ sind, wegen des Thema Streikmöglichkeiten.
24.01.2010 um 18:54 Uhr
erwin, wenn Gewerkschaftsmitglieder so agieren, wie Du es hier gerade vorgibst, dann finde ich sie im Amt eines WV fehl am Platz.
nicoline, dann vielleicht lieber keine GewM als keine BRM in den WV...;-)))
24.01.2010 um 19:00 Uhr
erwin Im weitesten Sinne wird als fundamentalistisch eine religiöse oder weltanschauliche Bewegung bezeichnet, die eine Rückbesinnung auf die Wurzeln einer bestimmten Religion oder Ideologie fordert, *welche notfalls mit radikalen und teilweise intoleranten Mitteln durchgesetzt werden soll.
Lotte dann lieber GANZ SICHER KEINE GewM!!!!!!!!!!
;-))
24.01.2010 um 19:23 Uhr
@marcabc Wenn das Wahlausschreiben hängt und du es immer noch nicht verstehst, gehst du noch einmal zum Wahlvorstand. Nur dieses Mal nimmst du zwei Kollegen deines "Vertrauens" mit, die auch nicht in der Gewerkschaft sind. Dann fragst du noch einmal. Sagt er dann wieder, das er dir keine Informationen gibt, weil du nicht in der Gewerkschaft bist, hast du Zeugen. Und zur Not, wenn es mit dem Aufstellen lassen dann gar nicht funktioniert, könnt ihr zu dritt die Wahl anfechten:-)
24.01.2010 um 19:47 Uhr
marcabc Der Wahlvorstand hat die Betriebsratswahl im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ordentlich abzuarbeiten, mehr nicht, er ist weder ein Auskunftsbüro noch für Beratung in Wahlfragen zuständig.
Alles was der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber über die stattfindende Betriebsratswahl wissen muss, ist dem Wahlausschreiben zu entnehmen.
24.01.2010 um 19:54 Uhr
Heini, aber wenn jemand das Wahlausschreiben nicht versteht?
24.01.2010 um 20:15 Uhr
Lotte dann muss man ihm nicht helfen, weil...... steht nicht in der Wahlordnung, gehört also nicht zu den Aufgaben und für das angestrebte Amt ist er dann wohl sowieso......... ;-(((((
24.01.2010 um 21:42 Uhr
Dann wollen wir mal hoffen, das der, der nicht erklärt, sich auch nicht aufstellen lässt. Weil der dann nur, wenn er dann erklärt, sich nur Gewerkschaftmitgliedern erklärt.
24.01.2010 um 21:55 Uhr
das würde ja, wenn, nur die betroffen machen, die nicht in der Gewerkschaft sind und verstößt dann ja, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht gegen die gewerkschaftlichen Interessen!
25.01.2010 um 12:22 Uhr
Danke nochmal für die Antworten. Bei uns hängt leider kein Schreiben aus. Man muß sich in dieses von besagtem Herrn Einblick gewähren lassen. Hätte ja sein können, dass ich mich auf ein Gesetz hätte berufen können. Leider wimmelt es im Betriebsrat von solchen Patrioten. Schade, denn das ist nicht Sinn und Zweck des Ganzen. Hab mich nun im Internet schlau gemacht. Trotzdem unglaublich, dass man bei Rückfragen im Betrieb auf eine Mauer stößt.
25.01.2010 um 12:27 Uhr
...Man muß sich in dieses von besagtem Herrn Einblick gewähren lassen... Dann wurde die Wahl noch nicht eingeleitet, oder bei euch läuft etwas so schief, das es kaum noch zu ertragen ist.
Bei euch hängt kein Wahlausschreiben? Wann soll die Wahl denn stattfinden?
25.01.2010 um 12:41 Uhr
@Immie Ersteres trifft leider zu! Bis nächste Woche kann man sich als Bewerber aufstellen lassen, die Wahlen sind im März.
25.01.2010 um 13:43 Uhr
Nur noch mal zum mitschreiben... Das Wahlausschreiben hängt nicht aus... man muss zum WV und es sich zeigen lassen...
Woher weisst du und der Rest der AN das eine BR Wahl stattfindet? Hast du einen Kollegen dem du vertraust und der Gewerkschaftsmitglied ist?
25.01.2010 um 14:38 Uhr
marcabc, ja es gibt ein Gesetz, dass dem WV vorschreibt, dass er das Wahlausschreiben auszuhängen hat und nach Rechtsprechung des BAG in allen Betriebsteilen. schau mal hier: http://www.verdi-bub.de/urteile/archivalt/betriebsratswahl_in_betrieb_mit_zahlreichen_betriebsstaetten_anfechtung_wegen_nichtaushang_des_wahlausschreibens/ und hier: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__3.html
25.01.2010 um 18:39 Uhr
@all ich fasse es nicht! Vielleicht eine C...... Gewrkschaft? Ist ja unglaublich das Ganze!
marcabc frag weiter, wenn Du Hilfe brauchst!
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