Hallo liebe KollegenInnen,

das BetrVG räumt dem BR ein umfangreiches Auskunftsrecht ein bzw. legt dem ArbG Auskunftspflichten auf. Muß ich dem ArbG gegenüber begründen, wenn ich (also der BR) Auskünfte für die Betriebsratsarbeit benötige, wofür ich als Gremium diese benötige?

Danke.