Ein Schwerbehinderter wird von der Geschäftsleitung genötigt, die Krankheit zu nennen, die zur Schwerbehinderung geführt hat.
Muss der Mitarbeiter diesbezüglich Auskunft geben?
Kann die Geschäftsleitung den Betriebsarzt zur Klärung einschalten?
Welche Auskünfte müsste dieser, wenn überhaupt, an die Geschäftsleitung geben?
Welche Auskünfte darf der Betriebsarzt nicht geben?