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Antrag für Personal durch Betriebsrat

G
gaggi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns ergibt sich folgendes Problem: In einer unserer Abteilungen arbeiten 5 Teilzeit- und 3 Vollzeitkräfte. Seit einigen Monaten müssen diese MA mehrfach Überstunden fahren und sind entsprechend überlastet.

Nun meine Frage:

Kann ich als BR Personal "beantragen" oder kann ich nur nach § 92 (2) BetrVG Vorschläge gegenüber der Personaabteilung/Geschäftsleitung einbringen was die Personalanforderungen angeht, die dann beachtet erden oder auch nicht?

Ich hoffe, Ihr könnt mir da weiterhelfen. Danke schon mal im Voraus.

LG gaggi

95102

Community-Antworten (2)

E
Erwin

26.04.2010 um 14:11 Uhr

Die einfachst und beste Handlungsmöglichkeit für den BR ist hier einfach ALLE mehrarbeit abzulehen. Ohne Zustimmung des BR darf der AG keine Mehrarbeit machen lassen.

Sollte der AG den BR nicht zwingend hier beteiligen oder das NEIN akzeptieren bzw. sich vom ArbG die Ersatzustimmung zu holen, sofort Sondersitzung und Beschluss und dann Anwalt beauftragen.

Das wieter wäre das Thema "Personalplanung" § 92 BetrVG

Doch der bessere und efektievere Weg ist NEIN zu Mehrarbeit

R
rainerw

26.04.2010 um 15:57 Uhr

@gaggi ......kann ich als BR Personal beantragen? Ich halte die Frage für so nicht richtig. Antworten kann man hier nur, beschäftigt euch auch mit § 92 a und nicht nur mit den § 92 BetrVG:

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