Stimmauszählung bei Persönlichkeitswahl
Sorry Leute,
wir dachten, das sei einfacher... aber wir haben Verständnisprobleme in Bezug auf die Auszählung der Stimmen bei der Persönlichkeitswahl. Bei uns sind 7 BR-Mitglieder zu wählen. Es können also bis zu 7 Leuten angekreuzt werden. Aber wie wird das dann verrechnet? Wir können uns noch vorstellen, dass bei zwei Kreuzen jeder Kandidat 3,5 Stimmen bekommt, aber was, wenn drei Kandidaten angekreuzt sind?
Sorry, wir finden dazu leider nichts in der Wahlordnung und die Schulung auf der wir waren hat da auch nichts zu gewusst...
Community-Antworten (8)
26.04.2010 um 13:40 Uhr
Was gibt es da nicht zu verstehen? Wenn zwei Kreuze, dann hat jeder der Zwei eine Stimme bekommen, bei drei Kreuzen hat jeder der drei eine Stimme bekommen. usw... Wenn 8 Kreuze, dann Stimmzettel ungültig. Wenn zwei Kreuze (oder mehr) hinter EINEM Namen, dann hat der EINE Stimme bekommen. Es wird nichts verrechnet oder halbiert oder was weiß ich, was du dir da vorgestellt hast...
26.04.2010 um 13:47 Uhr
Die Kummulierung (häufeln) von Stimmen ist nicht zulässig. Sie führt aber nicht sofern der Wäherwille noch eindeutig erkennbar ist zur Ungültigkeit des Stimzettels.
26.04.2010 um 13:49 Uhr
Aber weil doch jeder Wahlberechtigte 7 Stimmen hat... Uns wurde es eher so erläutert, dass wenn nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel gemacht wird, dann der Kandidat 7 Stimmen bekommt.
Oder können die Wahlberechtigten z. B. die Zahl 7 bei einem Kandidaten eintragen und dann bekommt der auch 7 Stimmen?
Sorry, so einfach zu verstehen ist das nicht...
26.04.2010 um 14:04 Uhr
@Hellmut! Hilfe! Nein! Ihr könnt bis zu 7 Stimmen vergeben, wenn ihr z.B. 10 Kandidaten auf dem Stimmzettel namentlich aufgeführt habt, dann kann man auch nur 1 Stimme vergeben und die wird dann auch als 1 Stimme verrechnet. Der Wähler hat dann also seine 7 Stimmen NICHT in Anspruch genommen, er muss es auch nicht! Er kann auch 5, oder 6 oder die volle 7 Stimmen vergeben, aber ein Kandidat bekommt immer nur 1 Stimme! Was habt ihr für ein Wahlseminar gemacht??
26.04.2010 um 14:08 Uhr
Hallo Helmut,
es bleibt immer dabei: Jeder Wähler kann maximal sieben Kreuze machen. Macht er weniger bekommen die gewählten immer nur jeweils eine und nicht mehr. Es gibt keine Aufteilung der anderen Stimmen, wenn nur einer angekreuzt hat und er dann sieben mal die Stimme bekommt. Das gibt es nicht.
Wer hat euch den diesen Blödsinn erhählt mit der Stimmenhäufung???
26.04.2010 um 14:13 Uhr
Hellmut Ein Kreuz gleich eine Stimme.
Wegen der siebener-regelung hier!
Wenn Referenten einspringen sind das oft freie und werden eingekauft. Da kann die GEW nichts dafür. Warum sagst du nicht wer es war? Vor solchen Leuten muß man andere schützen.
26.04.2010 um 14:32 Uhr
Super, vielen Dank für die Antworten. Jetzt ist das ganz klar.
Wenn ich Euch sage wer dieses Seminar gehalten hat.... ich sag nur so viel: Veranstalter war eine große Gewerkschaft und der Referent ist kurzfristig als Krankheitsvertretung eingesprungen.
Jetzt haben wir es aber verstanden, vielen Dank!
26.04.2010 um 14:39 Uhr
Das wirft eher ein schlechtes Licht auf Referenten der Gewerkschaften. Sie können zwar auch nicht alles wissen, aber solch grundlegenden Dinge ... Kopfschüttel
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