Hallo Leute,

Frist zur Einreichung ist aufgelaufen, es wurde nur eine Liste eingereicht, also Persönlichkeitswahl. Aushang der eingereichten und zugelassenden Liste nach §10 WO.

Jetzt die Frage,es geht um die Unterlagen zur schrifltichen Stimmabgabe.

In §24WO steht, 1......,2. die Vorschlagslisten, 3. den Stimmzettel und den......,... auszuhändigen sind.

Müssen wir bei einer Persönlichkeitswahl auch die Vorschlagsliste verschicken?

Ist meiner Meinung nach doppelt gemoppelt, da der Stimmzettel doch identisch mit der Vorschlagsliste ist, nur das halt noch eine Spalte für die Stimmabgabezeichen hinzukommt. Aber es geht ja nicht nach meiner Meinung, sondern nach Gesetzen,
also § 24 WO auch bei Persönlichkeitswahl.

Gruß und Dank