Erstellt am 25.04.2010 um 19:47 Uhr von erwin
Erstellt am 25.04.2010 um 20:16 Uhr von DerAlteHeini
meike
Auf was für dolle Ideen so einige BR's kommen, ist erstaunlich.
Nein, Schulungen für die Mitglieder des neu gewählten BR, kann der "alte" BR nicht beschließen.
Erstellt am 26.04.2010 um 09:34 Uhr von rkoch
Das erste Nein (und DerAlteHeinis Kommentar) ist zwar grundsätzlich richtig, aber ich würde die Sache nicht so verbissen sehen.
WENN der neue BR bereits feststeht UND den Wunsch verspürt, die Schulungen bereits vor seiner Amtszeit anzustoßen KÖNNTE der alte BR im Auftrag des neuen die entsprechenden Beschlüsse fassen und dem AG vorlegen. Das wäre z.B. kein großes Ding, wenn der neue BR in der Mehrheit aus BRM des alten BR besteht. WENN der AG diese nicht akzeptiert (wozu er definitiv das Recht hat) kann der neue BR sobald er im Amt ist diese Beschlüsse immer noch heilen. Der AG hat demzufolge eigentlich keinen Grund gegen diese Beschlüsse zu handeln, hat er doch NULL Nutzen davon.
Und wo kein Kläger...... Man könnte es also probieren. Macht allerdings ohnehin nur Sinn wenn zwischen Wahl und Amtsantritt ein längerer Zeitraum liegt. Eine Woche hin oder her, wo liegt da das Problem zu warten bis der neue BR das selbst erledigen kann. Schulungen fallen nicht vom Himmel und sind selten eine Woche nach Amtsantritt. Das ganze kann allerdings z.B. durchaus Sinn machen, wenn der Anbieter "Frühbucherrabatte" gewährt und dieser verloren gehen würde. Dann wäre der AG doch selber schuld wenn er damit nicht einverstanden wäre.
Erstellt am 26.04.2010 um 09:38 Uhr von Waschbär
@meike,
ich frage mal so wie würdest du es finden, wenn andre für dich planen wann du wo zum seminar gehst ?
OHNE das es dafür einen grund gibt ?
Lass das bloss, ist wohl gut gemeint, könnte aber voll nach hinten loss gehen....
Es muss ja auch einen Grund haben, das bei euch der BR neu Gewählt wird .....
Erstellt am 26.04.2010 um 09:44 Uhr von meike
Schade, das hätte Zeit gespart. Damit kann der neue BR erst in drei Wochen beschliessen und muss dann ja auch den AG rechtzeitig informieren. Also wird eine Schulung dann wohl erst deutlich nach Amtsantritt sein.
Es wäre bei einem komplett neuen BR wie bei uns durchaus sinnvoll möglichst frühzeitig Schulungen zu bekommen.
Erstellt am 26.04.2010 um 09:47 Uhr von meike
Kurz als Erklärung. Bei uns waren ganz regulär Neuwahlen, wie sich das alle vier Jahre gehört, allerdings wollte von den alten BRMs keiner mehr.
Der alte BR würde selbstverständlich keine Schulungen auswählen, ohne das mit den Beteiligten abzustimmen.
Erstellt am 26.04.2010 um 12:39 Uhr von rkoch
> Also wird eine Schulung dann wohl erst deutlich nach Amtsantritt sein.
Warum?
Fakt ist, der neue BR geht frühestens auf Schulung wenn er auch im Amt ist.
Fakt ist auch, das es keinerlei Vorlaufzeit bedarf. Wenn die Schulung eine Woche nach Amtsantritt ist, wird am Tage des Amtsantritts die Teilnahme an der Schulung beschlossen, und in der Woche darauf wird die Schulung besucht!
Warum warten? Der AG hat kein Recht über Inhalt, zeitliche Lage, Seminaranbieter oder Seminarort mitzubestimmen! Der BR hat vielmehr ein weit gefasstes Recht sich da an den Bedürfnissen zu orientieren! Er hat lediglich zwei Sachen zu beachten: Zeitliche Lage in Bezug auf die betrieblichen Bedürfnisse (und auch das ist im Zweifelsfalle kein Grund für eine Verschiebung) und Verhältnismäßigkeit (und ich glaube kaum, das Ihr Seminare auf den Malediven plant).
Wenn ihr, wie Du sagst, zu 100% neue BRM seid, dann seid ihr faktisch erst wirklich Handlungsfähig, wenn wenigstens einige die Grundlagenseminare besucht haben. Damit solltet ihr das frühestmögliche
- Seminar für Betriebsratsvorsitzende (für den BRV),
- Seminar Betriebsverfassungsrecht (für alle, natürlich zeitlich versetzt)
- Seminar Arbeitsrecht (für alle, nach dem Seminar Betriebsverfassungsrecht, natürlich zeitlich versetzt) belegen.
Zweckmäßig:
- Schriftführung (für den Schriftführer)
- Wirtschafliche Grundlagen (für den Wirtschaftsausschuss, auch sofort, da sich der Wirtschaftsausschuss ein mal im Monat treffen soll!!!!)
Die Verhältnismäßigkeit ist in diesem Fall 100%ig berücksichtigt, Euer Amt geht vor!
Ein Seminarort weiter entfernt und etwas teurer ist damit auch gerechtfertigt, schnellstmögliche Handlungsfähigkeit geht vor!
Also lasst Euch nicht bremsen und legt los!
PS: Last Euch vom alten BRV beraten! Das schlimmste was Euch passieren kann ist falsche Beschlussfassung! Also soll Euer BRV sich einweisen lassen wie das läuft!