Betriebsvereinbarung - vertrauliche Anlagen
Hallo,
darf der AG Anlagen zu einer BV nicht veröffentlichen? Konkret geht es um Bonusvereinbarungen für bestimmte Abteilungen, in denen auch Kontonummern aufgeführt sind. Die BV ist ohne Anlagen vom AG im Intranet veröffentlicht - auf weitere Einsichtsmöglichkeiten wird nicht hingewiesen.
Wir haben daraufhin informiert, dass die BV auch im BR Büro in Gänze eingesehen werden kann. Das kam nicht gut an: Die Veröffentlichung der BV wäre Aufgabe des AG. Gibt es für das Angebot der Einsichtnahme im BR Büro eine rechtliche Grundlage?
Community-Antworten (9)
12.05.2021 um 13:11 Uhr
Was für Kontonummer? Die der MA?
Die gehören doch nicht in eine BV? In eine BV und deren Anlage gehören Grundsätze. Namenlisten oder gar weitere Info (wie Kontonummern) haben da imho nix zu suchen (mag Ausnahme geben - aber das dürften Spezialfälle sein)
Das Veröffentlich wird Abteilung A erhält Bonus x % Abteilung B y % geht in Ordnung
12.05.2021 um 13:12 Uhr
Der BR hat im Zuge seiner Informationstechte immer die Möglichkeit auch BVs zu veröffentlichen. Er muss aber unbedingt den Datenschutz bewahren. Also Kontonummern geht gar nicht!!!!!!
12.05.2021 um 13:49 Uhr
Grundsätzlich sehe ich das so wie Kjarrigan. Aber es kommt natürlich auch darauf an, wie diese BV genau Strukturiert ist. Wenn die (veröffentlichte) BV an sich alle Grundsätze enthält, also alle Regelungen abschließend definiert und die Anlage lediglich personenbezogene Daten enthält, die allein der AG zur Durchführung/Umsetzung der BV benötigt, dann geht das mMn schon. (Wir hatten das bei einer BV zur Kurzarbeit so ähnlich gehandhabt, die (öffentliche) BV selbst enthielt alle Regelungen und jeden Monat kam eine "nicht öffentliche Anlage" hinzu, die nur eine Liste der kurzarbeitenden MA mit dem jeweiligen genauen Arbeitsausfall enthielt).
12.05.2021 um 13:51 Uhr
vertrauliche Sachen veröffentlicht man nicht. Der Datenschutz ist zu wahren. Wenn man es richtig macht, sprechen aber die Betriebsparteien im Rahmen von Verhandlungen schon drüber. Kenne das bei uns öfters von Umstrukturierungen. Da gibt es dann schöne Tabellen, aus denen man entnehmen kann, wer wann wohin, geht, was das für das Entgelt bedeutet etc. Wir als BR nehmen das gerne als Anlage zur BV, da es eine höhere Verbindlichkeit gibt. Aber in der BV steht dann sogar drin, dass die Anlage x nicht veröffentlicht wird und der AN zum AG gehen darf und dort den Datensatz, der ihn persönlich betrifft, einsehen kann.
12.05.2021 um 13:56 Uhr
"(Wir hatten das bei einer BV zur Kurzarbeit so ähnlich gehandhabt, die (öffentliche) BV selbst enthielt alle Regelungen und jeden Monat kam eine "nicht öffentliche Anlage" hinzu, die nur eine Liste der kurzarbeitenden MA mit dem jeweiligen genauen Arbeitsausfall enthielt)."
Der AG legt die Listen dem BR vor, der die prüft und absegnet. Deshalb muss ich die aber nicht als Anlage zur BV nehmen. Das ist mMn nämlich kein Schriftstück, welches als Anlage zur BV genommen wird. Und dann braucht man sich auch keine Krücke a la "nicht öffentliche Anlage" zu basteln.
12.05.2021 um 14:12 Uhr
müssen muss man das sicher nicht. Da bin ich ganz bei Dir celestro. auch unsere Anlage bei der Umstrukturierung. Du hast ja noch den 99 BetrVG. Aber es gibt BRs ja immer ein gutes Gefühl wenn es auch in der BV steht. Außerdem generierst Du ggf. individualrechtliche Ansprüche durch die BV. Aber auch da gibt es andere Möglichkeiten. klaro. Aber BRs sind halt so :D
12.05.2021 um 14:30 Uhr
Wir haben letztlich unter Verschiedenes einer BV geschrieben: Die Anlagen enthalten vertrauliche Informationen und sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
12.05.2021 um 15:53 Uhr
Zitat von celestro: "Der AG legt die Listen dem BR vor, der die prüft und absegnet. Deshalb muss ich die aber nicht als Anlage zur BV nehmen. Das ist mMn nämlich kein Schriftstück, welches als Anlage zur BV genommen wird. Und dann braucht man sich auch keine Krücke a la "nicht öffentliche Anlage" zu basteln." Muss man nicht, kann man aber schon. Es entsteht dadurch kein Nachteil. Nur der Vorteil, dass man jetzt (nach Ende der Kurzarbeit) alles was die Kurzarbeit betrifft in einem Dokument (na gut, ein Dukument + Anlagen) detailliert zusammengefasst hat. Aber es steht Dir natürlich frei das als "Krücke" zu sehen. Genauso wie es mir frei steht Deinen Einwand als nicht sachdienliches Gestänkere zu betrachten.
17.05.2021 um 18:06 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Natürlich geht es nicht um personenbezogene Daten der Mitarbeiter. Es werden entsprechende betriebliche Konten benannt, auf deren Grundlage stichtagsbezogen anhand der Salden Boni berechnet werden.
Grundsätzlich stimmt es, dass man diesem Problem natürlich kommunikativ begegenen muss. Vor allem ging es mir darum, ob der AG dem BR die Veröffentlichung "untersagen" kann, da nach BetrVG die Veröffentlichung dem AG obliegt - so wird uns ggü argumentiert.
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