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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuer BR versendet Seite eines BR-Protokoll an alle Mitarbeiter. Was sagt ihr dazu?

E
Eisi
Jan 2018 bearbeitet

Unsere BR-Wahl wird angefochten, der neue BR hat den kompletten Schriftsatz der Anfechtung, inclusive Anlagen, den Sie vom Amtsgericht erhalten haben, an alle Mitarbeiter per Mail verteilt.

Unter anderem waren als Anlagen dabei eine Seite eines Protokolls des alten BR, natürlich mit Beschlüssen und Abstimmungsergebnis. Damit auch jeder weiß, wer dabei war, als Anlage auch noch die Anwesenheitsliste der jeweiligen Betriebsratssitzung.

Beschlussfassungen sind nicht öffentlich zu machen, sie unterliegen der Geheimhaltungsplicht.

Meiner Meinung nach hätten die Anlagen nicht mitgemailt werden dürfen.

Was sagt ihr dazu?

3.17204

Community-Antworten (4)

D
didi

30.05.2006 um 23:42 Uhr

Mann sollte die Kollegen zwar über die BR-Arbeit informiren, aber Beschlüsse gehören nicht dazu. Die köönten ja immer mal auch "gegen" Kollegen sein.

B
B.R.

31.05.2006 um 00:52 Uhr

Eine allgemeine Verpflichtung zur Geheimhaltung von Beschlussfassungen gibt es wohl nicht. Lediglich im Umfeld von personellen Einzelmaßnahmen, Begleitung bei Personalgesprächen und bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist so etwas im Gesetz vorgesehen. Ich vermute o.g. Beschluss betrifft die ordnungsgemäße Bestellung des Wahlvorstandes?

R
Rollie

31.05.2006 um 12:16 Uhr

"Beschlussfassungen sind nicht öffentlich zu machen, sie unterliegen der Geheimhaltungsplicht."

Wieso das ?

Eine Beschlußfassung kann doch kaum geheim sein, wenn sie Außenwirkung haben soll.

E
Eisi

31.05.2006 um 19:08 Uhr

Es sind mehrere Beschlüsse auf dieser Seite, der eine geht um die Bestellung des Wahlvorstandes, das ist ja auch nicht das Problem, aber bei einem anderen Beschluss geht es um den Übergang von Mitarbeitern in eine andere Gesellschaft.

Das Abstimmungsergebnis steht in folgender Form unter dem Beschluss: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung

Herr Mustermann nahm an der Abstimmung nicht teil.

Das der Beschluss nicht "geheim" sein kann, ist mir auch klar, aber die Abstimmungsergebnisse sind bestimmt nicht für jedermann gedacht.

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