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ersatzmitglieder

J
jennyf
Jan 2018 bearbeitet

hallo , eine frage sind ersatzmitglieder bei einer listenwahl nach dem gezählten stimmen einzusetzen oder wird das ersatz mitglied nur vertreter seines gewählten listenmitgliedes

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Community-Antworten (1)

H
Hannelore

25.04.2010 um 21:00 Uhr

Hallo Jenns,

Ersatzmitglieder § 25 BetrVg sind BRM in "Wartestellung". Bedeutet, sie warten (erwarten), dass ein BRM gem. der Regeln des BetrVG verhindert ist. Dann rückt immer das Ersatzmitglied der entsprechenden Liste nach (temporär oder bei Ausscheiden des BRM ganz) nach.

Ausnahme beim Nachrücken kann es geben, wenn das Thema "Minderheitenquote" einfließt. Da kann es dann auch geschehen, dass ein Ersatzmitglied der anderen Liste nachrückt, § 15 Abs. 2 BetrVG.

Solltest Du hier betroffen sein, empfehle ich doch einmal das BetrVG zu lesen, gehört zu den Pflichten des BRM sich zu qualifizieren, so auch das BAG. Das Unterlassen der Qualifizierung kann als grobe Pflichtverletzung ausgelegt werden und dann sogar zu Mandatsverlust führen.

Das Thema wurd ja diese Tage auch hier von Teilnehmern behandelt.

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