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Kranke zur BR-Wahl?

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vokuhila
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wissende, darf eine Person auf einer Vorschlagsliste zur BR-Wahl stehen, obwohl sie schon seit fast zwei Jahre krank geschrieben ist? Odre besser noch, geibt es diesbezüglich irgendeine Regelung in der WO oder im BetrVG? Danke für`s Denken für mich...;-) Gruß Vokuhila

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Community-Antworten (8)

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monalisa

23.04.2010 um 21:27 Uhr

@vokuhila, hat die Person gekündigt? Wurde sie gekündigt? Nö, ne? Dann steht einer Kandidatur nix im Wege! Könnte ja sein, dass der/die KollegeIN in absehbarer Zeit wieder so weit gesund ist, dass einer Arbeitsaufnahme nix im Wege steht!

Was zahlst du eigentlich mal dafür dass andere für dich denken? :-)))

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vokuhila

23.04.2010 um 21:43 Uhr

@MonaLisa, erst einmal danke für die schnelle Antwort...;-) Am 06.05.10 ab 13:00 Uhr ist die Wahl-Auszählung.

Tja und dann, dann werden wir mal sehen, was so alles dabei rauskommt....???

Ich denke mal, ein Stösschen wird allemal für Dich rausschauen...........;-)

Vielleicht beim nächsten BR-Seminar in Deiner Nähe...????

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DonJohnson

24.04.2010 um 08:18 Uhr

@vokuhila Ich finde dich mit Verlaub gesagt aller unterste Schublade...

H
hundkatzemaus

24.04.2010 um 14:38 Uhr

Don Johnson Warum???

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vokuhila

24.04.2010 um 19:20 Uhr

@DonJohnsen .....ja das frage ich mich auch..........warum...??..........Du bist nicht in der Lage diese Frage von hundkatzmaus und mir zu beantworten!!! .....und zum anderen............wenn Du nicht weisst um was es hier geht, dann behalte bitte Deine beleidigende und billige Anmache für Deinesgleichen....bzw. dort wo Du herkommst! Aufklärung: Das Wort "Stösschen" beruht sich darauf, das wenn die BR-Wahl zu meinen Gunsten ausgeht, wir uns evtl. treffen und mit einem Glas Sekt o.ä. "anstossen" werden. Leider gibt es hier auch immer wieder gewissen Wichtigtuer, die von nichts eine Ahnung haben, schon gar nicht einmal ein gewisses Maß an Hintergrundwissen besitzen, aber über andere urteilen!!! Das ist für mich allerunterste Schublade, DonJohnsen!!

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Mainpower

24.04.2010 um 20:50 Uhr

Hallo, dürfen darf Sie. Nur ob das wirklicfh Sinn macht ist fraglich. Ist sie weiterhin AU hat sie keinen einblick mehr in die Betrieblichen belange. Das kommt mir so vor als würde da nur auf den besonderen Kündigungsschutz spekuliert.

S
sueton

24.04.2010 um 21:38 Uhr

Hallo zusammen,ich mal wieder! Den sachlichsten Ansatz hatte ML,natürlich.Ich frage mich immer wieder:Wenn hier solche Mimosen zu Gange sind,wie die die täglichen harten Brocken der BR-Arbeit aushalten.Mainpower hat natürlich Recht,aber rein theoretisch darf man auch den Pabst für den BR vorschlagen;ob er wählbar und damit dieser Wahlvorschlag gültig ist entscheidet allein der WV.

H
hundkatzemaus

24.04.2010 um 23:20 Uhr

vokuhila jetzt greifst du aber tief in die Tasten. Das ist nun auch nicht von Nöten. Ich denke das Don Johnson schon das nötige Hintergrundwissen besitzt und gerade aus diesem Grund deine Bemerkung eventuell falsch gedeutet hat.

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