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Längere Abwesenheit der BRV - Darf die "kranke" BRV während ihrer Arbeitsunfähigkeit irgend etwas an betrieblichen Sachen des BR unterschreiben?

M
Mischu
Nov 2016 bearbeitet

Moin@all,

unsere BRV ist schon seit September letzten Jahres krank. Ist irgendwo geregelt, das bei so einem langen Zeitraum der offiziellen Nichtanwesenheit sich die Konstitution des BR ändern kann bzw. muß? 2. Problem: Darf die "kranke" BRV während ihrer Arbeitsunfähigkeit irgend etwas an betrieblichen Sachen des BR unterschreiben?

GrußMischu

4.06101

Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

24.06.2008 um 13:43 Uhr

@Mischu, ihr habt doch einen Stellvertreter, der übernimmt die Geschäfte so lange, bis eure BRV wieder fit ist. Das einzige was sich (seit September) änderte - ihr habt ein Dauerersatzmitglied im Gremium!
und arbeitsunfähig heisst nicht amtsunfähig! Sie kann auch - wenn gesundheitlich möglich - Sitzungen einberufen und auch dementsprechend BR-Arbeit verrichten.

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