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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kumulieren bei Personenwahl verboten - wo steht das?

M
Makkus
Nov 2016 bearbeitet

Glück auf! Kann mir jemand einen konkrete Aussage zur Nicht-Möglichkeit einer kumulierten Personenwahl bei der Betriebsratswahl geben? Im BetrVG steht dies meiner Meinung nach nicht explizit beschrieben.

Vielen Dank vorab!!

3.30109

Community-Antworten (9)

R
rkoch

23.04.2010 um 12:55 Uhr

Ich vermute Du meinst kummulierte Stimmabgabe, auch Häufeln genannt?

Dazu §20 (3) WO BetrVG: Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet die von ihr oder ihm gewählten Bewerberinnen oder Bewerber durch Ankreuzen an der hierfür im Stimmzettel vorgesehenen Stelle;

Ankreuzen an der vorgesehenen Stelle schließt a) eine Zahl zur Häufelung aus b) mehrere Kreuze zur Häufelung ebenso aus.

Also ist Häufelung nicht zugelassen.

Nachtrag: Cool, das man nach 7 Antworten nichts mehr sagen darf (BTW: Wieso gibt es dann eigentlich 9 Antworten in diesem Thread?) @BentoBox Ich gehöre nicht zu denen die an Rechtschreibfehlern rummäkeln, wenn dann als offensichtlicher Scherz.... Und wenn Du meinen Beitrag gelesen hättest, hättest Du gemerkt das es mir um das Wort "Personenwahl" ging, im Kontrast zu "Stimmabgabe". Kumulierte Personenwahl könnte ich z.B. auch verstehen als alle Listen in eine Liste zusammenfassen um Personenwahl zu bekommen (ist zwar im Wortlaut von kumulieren auch falsch, aber wenn schon mit Fremdwörtern um sich geschmissen wird ist oft die Frage zu stellen ob sie auch im richtigen Zusammenhang verwendet werden, deshalb meine Nachfrage. Und - ja - im BetrVG gibt es kein explizites Verbot eingereichte Listen zu einer zusammenzufassen, zumindest findet man dieses nicht wörtlich. Es ergibt sich bekanntermaßen nur daraus, das bei nur einer eingereichten Liste der Sonderfall "Personenwahl", äh, streiche "Personenwahl", das Ding heißt ja "Mehrheitswahl", wird..... wie konnte ich das in Makkus Beitrag nur übersehen - da hab ich glatt vergessen ihn zu verbessern ... :-)

G
Galaxy

23.04.2010 um 13:12 Uhr

@rkoch ausgehend davon, daß du Makkus richtig interpretierst widerspreche ich Dir teilweise. Die Häufelung ist sicher nicht vorgesehen, stimme ich dir zu, ABER wenn der eindeutige Wählerwille erkennbar ist, so zählt auch die Stimme des Wählers, in diesem Fall natürlich nur 1x und nicht mehrfach für eine Person. §20 (3) WO BetrVG 2.§ 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 4, §§ 12 und 13 gelten entsprechend. §11 WO BetrVG (4) Stimmzettel, die mit einem besonderen Merkmal versehen sind oder aus denen sich der Wille der Wählerin oder des Wählers nicht unzweifelhaft ergibt oder die andere Angaben als die in Absatz 1 genannten Vorschlagslisten, einen Zusatz oder sonstige Änderungen enthalten, sind ungültig.

Das heißt, IMHO, sollten z.B. 7 BRM zu wählen sein und ein Wähler macht UNZWEIFELHAFT 7 Kreuze beim Kollegen Max Meier, dann zählt dieses als 1 Stimme, denn sein Wille ist eindeutig erkennbar, nämlich er will Max Meier als BRM wählen.

Gruß Galaxy

B
BentoBox

23.04.2010 um 13:16 Uhr

"Ich vermute Du meinst kummulierte Stimmabgabe, auch Häufeln genannt?"

Nein nein rkoch, er meinte tatsächlich "kumuliert" und nicht "kummuliert", weil es nur das Wort "kumuliert" gibt.

M
makkus

23.04.2010 um 13:22 Uhr

Ob nun kumuliert oder kummuliert, Haarspalterei.

Wenn Ihr wollt ugsp. auch "Häufeln" genannt. Exakt! Und dies ist meiner Meinung nach nicht erlaubt denn allein vom gesunden Menschenverstand ausgehend müsste dann ja hinter jedem Bewerber auf der einen Liste so viele Kreise, Kästchen etc. stehen wie Gremiumsplätze zu vergeben sind.

Nur wie heisst es so schön: Man muss nur wissen wo es steht g

G
Galaxy

23.04.2010 um 13:31 Uhr

@BentoBox

Verbesserungsperlen gefrühstückt?

Wenn es nur das Wort Kumuliert gibt und jemand kummuliert schreibt aber kumuliert meint und das unzweifelhaft ist, weil es ja nur das Wort kumuliert gibt, dann ist dein oberlehrerhaftes Verhalten völlig daneben, denn es gilt: "Wer einen Rechtschreibfehler findet, der darf ihn gerne behalten".

Gruß Galaxy

B
BentoBox

23.04.2010 um 13:35 Uhr

Galaxy!

Du solltest bitte schön richtig lesen!

rkoch meinte darauf hinweisen zu müssen dass es nicht "kumuliert" heiße, sondern "kummuliert". Diese Verbesserung war nicht nur unnötig, sondern auch noch falsch!

Also hack doch bitte auf dem Richtigen rum!

G
Galaxy

23.04.2010 um 13:41 Uhr

@Bentobox

Ich kann richtig lesen, keine Panik rKoch hat, IMHO, nachgefragt und sich wahrscheinlich dabei verschrieben, ist aber auch egal, Makkus hat ja nun bestätigt, dass er dies meint. Trotzalledem ist deine Verbesserung unnötig, zur Klärung des Sachverhaltes hast du jedenfalls nicht beigetragen....

Gruß Galaxy

B
BentoBox

23.04.2010 um 13:51 Uhr

"zur Klärung des Sachverhaltes hast du jedenfalls nicht beigetragen...."

Tja Galaxy! Das ist halt der wesentliche Unterschied zwischen meinem und Deinem Beitrag...

H
hundkatzemaus

23.04.2010 um 13:53 Uhr

BentoBox -Breite Str. 116 -Ubierring 33 -Neusser Str. 41 -Leopoldstrasse 42, Also?

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