Seminar Abstände für neuen BRV
Hallo Kollegen ! Folgende Situation wir wurden mit 5 Leuten im BR gewählt . Von den 5 Leuten sind alle Unwissend ,nur Ich der BRV und der Stellvertreter haben Interesse Seminare zu machen ,die anderen wollen nicht.Jezt ist die Frage wenn man wirklich soviel Last auf 2 Schultern verteilt wie schnell soll man die Betrvg Seminare (1-3) und Arbeitsrecht (1-3) durchziehen , ausserdem kommt ja spätestens nach 3 Monaen eine BR Versammlung sollte man deshalb schon am Anfang ein Seminar für BR Versammlungenn machen ,damit man nicht blossgestellt wird von der GL (die uns ja nicht haben will)? Oder sollte Ich als BRV evtl. andere Seminare am Anfang auch machen ?
Community-Antworten (6)
23.04.2010 um 12:38 Uhr
Hallo Kollege hm merkwürdiger BR wo 3 Leute kein Interesse haben Seminare zu besuchen bzw. sich weiterzubilden. Wie wollen die denn BR-Arbeit machen ohne Grundwissen? Ich denke mal am Anfang sind BR 1 und 2 und Arbeitsrecht 1 und 2 für Vorsitzenden und Stellvertreter wichtig! Bei Streitfragen mit der GL habt ihr aber auch immer das Recht einen Anwalt zu holen von daher mal keine Panik. Alle sollten aber den BR 1 auf jeden Fall machen!! 4 Betriebsversammlungen im Jahr ist zwar gut aber wenn`s weniger sind bricht auch nicht gleich Panik aus. Wir machen bei uns eine im Jahr als Rechenschaftsbericht und dann wenn nötig.
23.04.2010 um 12:51 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.
Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).
23.04.2010 um 13:24 Uhr
Ergänzend zu hundkatzemaus:
Die ständige Nichtwahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse und Aufgaben stellt eine grobe Pflichtverletzung dar. Deshalb kann das beharrliche Verweigern der erforderlichen Schulungen eine grobe Pflichtverletzung darstellen, was zur Beantragung des Ausschlusses der betreffenden BRM berechtigt. Da die drei Mitglieder in der Überzahl sind können sie natürlich Beschlüsse dieser Art boykotieren, in diesem Falle betrifft die Pflichtverletzung den ganzen Betriebsrat was auch zur Beantragung der Auflösung des Betriebsrates berechtigt. NB: Auch das nicht durchführen der vorgeschriebenen vier Betriebsversammlungen ist eine grobe Pflichtverletzung mit den oben erwähnten Folgen.
Der Antrag auf Ausschluss eines BRM bzw. zur Auflösung des BR kann von einem viertel der Wahlberechtigten, dem AG oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft gestellt werden. Der Ausschluss eines BRM kann auch vom Betriebsrat beantragt werden was sich bei Euren Mehrheitsverhältnissen aber wohl ausschliesst (s.o.).
Auch wenn AG nicht begeistert sind, wenn ihr BR sich massiv mit Schulungen eindeckt, wäre es ein gefundenes Fressen einen unbequemen Betriebsrat aus dem Amt zu treiben. Das geniale an der Sache ist, das im Falle der Auflösung des BR durch Gerichtsbeschluß der BR die Geschäfte NICHT weiterführen darf, es entsteht also bis zum Abschluss einer erneuten BR-Wahl eine betriebsratslose Zeit, in der der AG Schalten und Walten kann wie er will. Wenn ich AG wäre, und es stehen Entlassungen an, würde ich kurzerhand den Schulungsmissstand nutzen um den BR aufzulösen, dann schnell die Kündigungen durchzuziehen, wenn dann ein neuer BR gewählt wird kann der auch nix mehr machen, kein Sozialplan, kein gar nichts. Nebenbei bemerkt kann der aufgelöste Betriebsrat noch nicht einmal mehr die Neuwahl einleiten, d.h. man fängt wieder bei NULL an. Also: drei AN rufen eine Betriebsversammlung ein, etc. Es besteht damit sogar die Gefahr, das dass das endgültige Aus für einen BR darstellt, bis sich drei AN aufraffen und das ganze neu ins Rollen bringen.
Natürlich will ich Euch nicht Panik machen, Auflösung von Betriebsräten ist eher die Ausnahme als die Regel (insbesondere beim Punkt Betriebsversammlungen), aber es ist zumindest MÖGLICH! Und das sollte Argument genug sein, um den drei BRM nahezulegen, wenigstens die Grundseminare zu besuchen.
26.04.2010 um 13:06 Uhr
@Vanelle 4 Betriebsversammlungen im Jahr ist zwar gut aber wenn`s weniger sind bricht auch nicht gleich Panik aus. Wir machen bei uns eine im Jahr als Rechenschaftsbericht und dann wenn nötig.
Das ist doch wohl nicht dein Ernst????
Du schreibst von Schulungen, hast aber selber wohl noch keine besucht. Schon mal was von § 43 BetrVG gehört???
Die Anzahl der Betriebsversammlungen ist zwingend vorgeschrieben und gehören damit zum Bestandteil der BR-Tätigkeit.
26.04.2010 um 13:12 Uhr
Wider deine Aussage ist zwar so etws von richtig. Aber es ist beruhigend , das hier einige es so schreiben , wie es von den meisten BR gelebt wird. Das nenne ich Rückrat.
26.04.2010 um 13:22 Uhr
@isian, bevor du an das glagen deiner mitschreitter wegen ignoranz gehst.
könnte ich mir vorstellen, das DU erstmal eine Inhouse Schulungsbekommst ggf der gesammte Rat.Thema > Zusammenfassend alles über dein AMT Pfliochten und Rechte so das ihr einen überblick habt, sowas haben wir damals auch gemacht (Zweit Tage) Ich muss sagen, das hat was gebracht.....
Wegen den Seminaren und der trägheit bei einigen, da kannst du ja Ughrsachen Forschung betreiben, WARUM das so ist. ggf haben sie Angst vorm Fernbleiben der Arbeit oder können nicht in Fremdenbetten Schlafen oder können überhaut , über Nacht nicht weg ( z.B Menschen die Lütte haben und keinen der sich kümmert)
Aber selbst wenn es gibt immer Alternativen ! z.B Schulungen im Hause oder im Ort . Oder Schulungen die Komplakt sind also nicht so lange wie wo anders....
ggf beötigst du einen erfahrenen teamer ? es gibt welche die sind selbständig ich denke so einer könnte dir helfen, wegen der "etwas" stressigen Zeit die da kommt.
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