Ergänzend zu hundkatzemaus:
Die ständige Nichtwahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse und Aufgaben stellt eine grobe Pflichtverletzung dar.
Deshalb kann das beharrliche Verweigern der erforderlichen Schulungen eine grobe Pflichtverletzung darstellen, was zur Beantragung des Ausschlusses der betreffenden BRM berechtigt. Da die drei Mitglieder in der Überzahl sind können sie natürlich Beschlüsse dieser Art boykotieren, in diesem Falle betrifft die Pflichtverletzung den ganzen Betriebsrat was auch zur Beantragung der Auflösung des Betriebsrates berechtigt.
NB: Auch das nicht durchführen der vorgeschriebenen vier Betriebsversammlungen ist eine grobe Pflichtverletzung mit den oben erwähnten Folgen.
Der Antrag auf Ausschluss eines BRM bzw. zur Auflösung des BR kann von einem viertel der Wahlberechtigten, dem AG oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft gestellt werden. Der Ausschluss eines BRM kann auch vom Betriebsrat beantragt werden was sich bei Euren Mehrheitsverhältnissen aber wohl ausschliesst (s.o.).
Auch wenn AG nicht begeistert sind, wenn ihr BR sich massiv mit Schulungen eindeckt, wäre es ein gefundenes Fressen einen unbequemen Betriebsrat aus dem Amt zu treiben. Das geniale an der Sache ist, das im Falle der Auflösung des BR durch Gerichtsbeschluß der BR die Geschäfte NICHT weiterführen darf, es entsteht also bis zum Abschluss einer erneuten BR-Wahl eine betriebsratslose Zeit, in der der AG Schalten und Walten kann wie er will. Wenn ich AG wäre, und es stehen Entlassungen an, würde ich kurzerhand den Schulungsmissstand nutzen um den BR aufzulösen, dann schnell die Kündigungen durchzuziehen, wenn dann ein neuer BR gewählt wird kann der auch nix mehr machen, kein Sozialplan, kein gar nichts. Nebenbei bemerkt kann der aufgelöste Betriebsrat noch nicht einmal mehr die Neuwahl einleiten, d.h. man fängt wieder bei NULL an. Also: drei AN rufen eine Betriebsversammlung ein, etc. Es besteht damit sogar die Gefahr, das dass das endgültige Aus für einen BR darstellt, bis sich drei AN aufraffen und das ganze neu ins Rollen bringen.
Natürlich will ich Euch nicht Panik machen, Auflösung von Betriebsräten ist eher die Ausnahme als die Regel (insbesondere beim Punkt Betriebsversammlungen), aber es ist zumindest MÖGLICH! Und das sollte Argument genug sein, um den drei BRM nahezulegen, wenigstens die Grundseminare zu besuchen.