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Betriebsratswahl - Wahlvorschlagsliste

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Nov 2016 bearbeitet

Unterliegt eine zweite "Konkurrenz"-Wahlvorschlagsliste der Geheimhaltung, bis zum Zeitpunkt des öffentlichen Aushangs? Oder darf man innerhalb der eigenen "Liste" drüber debattieren?

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Community-Antworten (1)

R
Randolf

23.04.2010 um 11:37 Uhr

Ich nehme mal an, Du bist im Wahlvorstand und kandidierst gleichzeitig auch. Lass die vorherige Debatte mit Deinen Mitstreitern lieber bleiben. Du begeht damit einen Verstoß gegen die allgemeinen Wahlgrundsätze nach § 20 Absatz 1 und 2 BetrVG (Beeinflussungs- und Benachteiligungsverbot).

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