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Geburtsdatum auf Wahlvorschlagsliste?

D
dhan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben bei uns Personenwahl. Jetzt soll der Aushang der Wahlvorschlagsliste erfolgen. Reihenfolge wie auf der Liste, also wie die Kollegen bzw. Kolleginnen sich gemeldet haben. Aber muss eigentlich auch das Geburtsdatum mit drauf? Bei bisherigen Wahlen wurde es immer mit aufgeführt, im Vordruck beim W.A.F-Helfer ist es nicht mit vorgesehen. Muss es also mit auf die Wahlvorschlagsliste?

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Community-Antworten (6)

M
Marion

11.04.2006 um 11:55 Uhr

Meiner Meinung nach ja, um zu dokumentieren, dass die Kandidaten das 18. Lebensjahr vollendet haben. Um sicher zu gehen, würde ich es aufnehmen.

O
Olaf0412

11.04.2006 um 11:55 Uhr

Ja. Laut Fitting 22. Aufl. zu § 10 WO (Rn. 4) sind alle Wahlkandidaten mit Familien- und Vorname, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung auf den veröffentlichten Vorschlagslisten aufzuführen.

FB
Frank B.

11.04.2006 um 11:56 Uhr

Siehe Kommentierung zum §10 WO BetrVG im FITTING 22. Auflage Randnummer 4!

Die Vorschlagslisten sind in vollständiger Form bekannt zu machen. Dazu gehört Familienname Vorname Geburtsdatum sowie Berufsbezeichnung.

Also beim IG BCE- Wahlhelfer ist es korrekt und der war kostenlos. ;-)

R
rainerzwo

11.04.2006 um 12:11 Uhr

Ich vermute, dass das Geburtsdatum auf einer gültigen Liste sein muss, damit der WV eindeutig feststellen kann, um welche Person es sich handelt und das einfach mit der Wählerliste abgleichen kann. Die Bekanntmachung der Vorschlagsliste hat den Sinn, dass Leute sehen können, wen sie dann wählen können. So mancher sieht sein Geburtsdatum als private Information. Wenn also trotzdem deutlich ist, wer eigentlich kandidiert, glaube ich, dass ein Weglassen des Geb.Datums ok ist. Aber wie Marion sagt:

Um sicher zu gehen, würde ich es aufnehmen.

D
dhan

11.04.2006 um 12:21 Uhr

Bei uns ist auch so ersichtlich wer sich da zur Wahl stellt. Aber wir nehmen das Geburtsdatum mit auf. Vielen Dank

F
Fayence

11.04.2006 um 12:30 Uhr

Ihr Lieben, was haltet Ihr denn von einem einfachen Blick in die Wahlordung?

Dort ist unter §6 Abs. 3 klipp und klar folgendes zu lesen: In jeder Vorschlagsliste sind die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen.

Es gibt hier keinen Interpretationsspielraum. Das Geb.-Dat. von KandidatInnen muss angegeben werden.

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