W.A.F. LogoSeminare

BR-Wahl/ Wahlvorstand kontra Wahlvorschlagsliste

L
Löwenkind
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wissende

Ist eine Wahlvorschlagsliste, die wärend des sammelns von stützunterschriften, ihre Liste ständig mit neuen Kandidaten erweitert unheilbar ungültig, wenn die Wahlvorschlagsliste erst kurz vor dem ende des letztem abgabetermins abgegeben wird. Wie begründet der Wahlvorstand die entscheidung der ungültigkeit dieser Liste gegenüber dem Listenführer?

6.53703

Community-Antworten (3)

R
rolfo

23.04.2009 um 17:30 Uhr

Woher weiss das der Wahlvorstand wenn ihm erst kurz vor Abgabeende die Liste abgegeben wird? Wenn dies sicher ist, ist die Liste tatsächlich ungültig. Es handelt sich aber um einen heilbaren Mangel, d.h. der Listenführer hat innerhalb von 3 Tagen die erforderlichen Stützunterschriften neu erbringen.

M
MonasLisa

23.04.2009 um 17:33 Uhr

@Löwenkind, in dieser Phase sagt der Wahlvorstand mal gar nix dazu! Für den Wahlvorstand wird die Liste erst interessant, wenn sie bei ihm offiziell abgeben wurde. Und wenn die Liste nach dem Abgabetermin alle Kriterien erfüllt, die sie lt. Wahlordnung erfüllen muss, wird der Wahlvorstand sie nicht als ungültig einstufen. Das heisst, die Stützunterschriften sind z.B. nicht doppelt, es sind genügend Stützunterschriften auf der Liste usw. Was vorher war, ist allein die Sache vom Listenführer!

L
Löwenkind

23.04.2009 um 17:45 Uhr

@ MonasLisa

Sie wurde so abgegebe und alle Unterlagen sind einzelne mit einem Aktendulli zusammengehaltene Zettel.

Ihre Antwort