Festlegung der Tagesordnungspunkte zum Gespräch mit dem Arbeitgeber und der Betriebsversammlung?
Hallo Forum, welche Tagesordnungen darf der Vorsitzende des Betriebsrates in eigener Machtfülle festlegen und welche beschließt das Gremium?
Community-Antworten (5)
22.04.2010 um 16:10 Uhr
§29 (2) und (3) BetrVG.
23.04.2010 um 10:11 Uhr
@ rkoch
Schon recht, das bezieht sich auf die Sitzung des Betriebsrates, Aber wie siehts mit den regelmässigen Besprechungen mit dem Arbeitgeber aus und mit den Betriebsversammlungen?
23.04.2010 um 10:13 Uhr
Dies bespricht der BR im Gremium.
23.04.2010 um 10:20 Uhr
ergänzend zu köln...ähh hundkatzefisch
ein Viertel der BR-Mitglieder beantragt einen Tagesordnungspunkt, "Beschlußfassung das Thema XY beim nächsten Gespräch mit dem AG anzusprechen" bzw. in der nächsten Betriebsversammlung auf die Tagesordnung zu setzen
falls "Besprechungen" im Gremium nichts bringen
23.04.2010 um 14:09 Uhr
PS: Sorry, hab die Titelzeile nicht genau gelesen......
Natürlich beschließt der BR die Themen (und genaugenommen auch die Inhalte) von Betriebsversammlung und jeglichen Gesprächen mit dem AG. Der BRV hat da alleine keinerlei eigenständiges Recht.
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