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Festlegung der Tagesordnungspunkte zum Gespräch mit dem Arbeitgeber und der Betriebsversammlung?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, welche Tagesordnungen darf der Vorsitzende des Betriebsrates in eigener Machtfülle festlegen und welche beschließt das Gremium?

80605

Community-Antworten (5)

R
rkoch

22.04.2010 um 16:10 Uhr

§29 (2) und (3) BetrVG.

B
betriebsratten

23.04.2010 um 10:11 Uhr

@ rkoch

Schon recht, das bezieht sich auf die Sitzung des Betriebsrates, Aber wie siehts mit den regelmässigen Besprechungen mit dem Arbeitgeber aus und mit den Betriebsversammlungen?

H
hundkatzemaus

23.04.2010 um 10:13 Uhr

Dies bespricht der BR im Gremium.

F
flohwanzefrosch

23.04.2010 um 10:20 Uhr

ergänzend zu köln...ähh hundkatzefisch

ein Viertel der BR-Mitglieder beantragt einen Tagesordnungspunkt, "Beschlußfassung das Thema XY beim nächsten Gespräch mit dem AG anzusprechen" bzw. in der nächsten Betriebsversammlung auf die Tagesordnung zu setzen

falls "Besprechungen" im Gremium nichts bringen

R
rkoch

23.04.2010 um 14:09 Uhr

PS: Sorry, hab die Titelzeile nicht genau gelesen......

Natürlich beschließt der BR die Themen (und genaugenommen auch die Inhalte) von Betriebsversammlung und jeglichen Gesprächen mit dem AG. Der BRV hat da alleine keinerlei eigenständiges Recht.

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