W.A.F. LogoSeminare

Wahl der Freigestellten

G
Geromel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

Heute war konstituierende Sitzung, und bisher waren bei 15 BR Mitgliedern immer 3 freigestellt. Nun haben wir mehr als 1501 BEschäftigte, es sind 17 BR Mitglieder gewählt worden, aber nur 3 Freigestellte. Ich denke, es müssten aber 4 sein. Oder handelt es sich nicht um eine verpflichtende Bestimmung in § 38? Welche Folgen hat die Wahl der nur 3 freigestellten BR Mitglieder?

Geromel

2.863019

Community-Antworten (19)

N
nicoline

21.04.2010 um 19:15 Uhr

Geromel, § 38 BetrVG Freistellungen

  1. Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel

Oder handelt es sich nicht um eine verpflichtende Bestimmung in § 38? Ich finde, dass hört sich ziemlich verpflichtend an!

1.501 bis 2.000 Arbeitnehmern 4 Betriebsratsmitglieder

Welche Folgen hat die Wahl der nur 3 freigestellten BR Mitglieder? Es muss noch eine gewählt werden!

Hast Du denn auf der konstituierenden Sitzung nichts dazu gesagt, wenn Du es weißt?

G
Geromel

21.04.2010 um 19:24 Uhr

Ich bin, trotz meines Schreibens das ich gewählt bin (vergl. früherer Beitrag von mir) nicht in den BR gewählt, sondern nur Ersatzmitglied. Habe mich allerdings intensiv mit dem Gesetz auseinandergesetzt, eben weil es ja die Unstimmigkeit gab, dass ich angeblich gewählt bin, aber nicht zu den 17 mit den meisten Stimmen gehörte. Dort habe ich das nachgelesen, sorry, ich bin ein wenig sauer, dass einer der Wahlvorstände schon getönt hat, dass ich gewählt sei, und ich auch angeschrieben wurde, das alles aber scheinbar nicht stimmt....

Geromel

P
Petrus

21.04.2010 um 19:27 Uhr

@nicoline:

Oder handelt es sich nicht um eine verpflichtende Bestimmung in § 38? Ich finde, dass hört sich ziemlich verpflichtend an!

Dann gucken wir noch ein zweites Mal ins Gesetz und lesen: "Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können anderweitige Regelungen über die Freistellung vereinbart werden."

Und nach Konsultation der Herren FESTL erfahren wir, dass "anderweitig" auch weniger als in der Staffelung nach Satz 1 möglich ist; nur ganz darauf verzichten geht nicht.

Jetzt brauchen wir natürlich mehr Infos von Geromel...

D
DonJohnson

21.04.2010 um 19:27 Uhr

@Geromel? Hääääääää???? Ich verstehe gerade gar ncihts...

  • Warst du nciht bei der Stimmauszählung dabei????
  • Was sagt die Veröffentlichung des Wahlergebnisses?
  • Und warst du auf der Konstituierenden Sitzung dabei?

Fragen über Fragen...

N
nicoline

21.04.2010 um 19:33 Uhr

Petrus, Jetzt brauchen wir natürlich mehr Infos von Geromel... jawohl ehrenwerter Sprecher der Jünger, damit hast Du vollkommen Recht! ;-)) (und mit den Sätzen davor natürlich auch)

G
Geromel

21.04.2010 um 19:40 Uhr

Also:

  • bei der Auszählung war ich nicht dabei
  • am Tag drauf bekam ich ein Schreiben, dass ich gewählt bin
  • am selben Tag Nachmittags hingen die Ergebnisse aus, und ich war nicht unter den ersten 17, und auch nicht durch andere Konstellationen (Minderheiten) nachgerückt
  • daher war ich auch nicht auf der Konstituierenden Sitzung heute Morgen
  • heute Mittag kam dann der Aushang mit den drei Freigestellten
  • eine Betriebsvereinbarung gibt es zur Freistellung nicht
  • TVöD habe ich nichts zu Sonderregelung gefunden

soweit die Antworten auf die Fragen (hoffe ich)

N
nicoline

21.04.2010 um 19:46 Uhr

Geromel, eine Betriebsvereinbarung gibt es zur Freistellung nicht weißt Du das ganz sicher?

- TVöD habe ich nichts zu Sonderregelung gefunden Es wäre auch nicht der TVöD gemeint, sondern, ein TV der extra zum Thema "Freistellungen" zwischen AG und Gwerkschaft abgeschlossen wird.

G
Geromel

21.04.2010 um 19:48 Uhr

Da bin ich mir zu 100 % sicher, dass es keine BV gibt. Und den TV kenne ich zwar nicht, mein Vater war aber im gleichen Betrieb bis letztes Jahr freigestellt (ging dann in die Freiphase der Altersteilzeit), und er sagt, da sei nur auf das BetrVG verwiesen....

D
DonJohnson

21.04.2010 um 19:50 Uhr

nicoline Streberin ;-)))

Geromel Hmmm, schon sehr seltsam alles...

N
nicoline

21.04.2010 um 19:52 Uhr

Geromel, nun, wenn dem wirklich so ist, könnte man wohl sagen, dass "sind mindestens freizustellen" verpflichtend ist!

N
nicoline

21.04.2010 um 19:55 Uhr

DJ, welchen meinst Du???? ;-))

Streber bezeichnet

* einen barschartigen Fisch, siehe Streber (Fisch)

Streber ist der Familienname folgender Persönlichkeiten:

* Franz Ignaz von Streber (1758–1841), deutscher katholischer Theologe und Numismatiker
* Wilhelm Streber (um 1700–1799), deutscher Jakobiner und Mitarbeiter von Eulogius    
   Schneider
D
DonJohnson

21.04.2010 um 19:59 Uhr

nicoline

;-))))))))))))))

D
DonJohnson

21.04.2010 um 20:00 Uhr

nicoline Also du hast den Trick auch raus wegen des 7er Limits... schreib ihn mir doch mal... Büttttteeeee ;-)))

G
Geromel

21.04.2010 um 20:01 Uhr

...na prima, hat das jetzt irgendwelche Auswirkungen, dass n ur 3 Freigestellte sind, und wer kann das anmäkeln, nur BR Mitglieder, oder auch BEschäftigte?

D
DonJohnson

21.04.2010 um 20:04 Uhr

@Geromel Nö, dann sind es nur 3. Der BR ist nciht verpflichtet alle Freistellungen zu nutzen. Dumm gelaufen...

N
nicoline

21.04.2010 um 20:32 Uhr

DJ, zur Diskussion: Wenn im Gesetz steht, "sind freizustellen" und "durch BV oder TV können andere Regelungen getroffen werden" hat der BR dann eine Wahlmöglichkeit? Sind, heißt nicht soll oder kann und die Beschäftigten haben, nach meiner Auffassung, ein Recht darauf, dass diese Mindestspanne auch ausgeschöpt wird! Aber wie gesagt: zur Diskussion!

D
DonJohnson

21.04.2010 um 20:53 Uhr

nicoline Hast ja Recht, aber du weißt nciht, ob der jetzige BR durch BV davon abgewichen ist... von daher...

N
nicoline

21.04.2010 um 22:35 Uhr

DJ, aber du weißt nciht, ob der jetzige BR durch BV davon abgewichen ist ich meinte auch nicht auf diesen Fall bezogen, sondern grundsätzlich! ;-))

N
nicoline

21.04.2010 um 23:58 Uhr

Geromel, und ich war nicht unter den ersten 17 Bist Du denn jetzt Ersatzmitglied?

und wer kann das anmäkeln, nur BR Mitglieder, oder auch BEschäftigte? Nun, da finde ich keine VORSCHRIFTEN oder Urteile, aber wer soll Dir verbieten, dass beim BR anzusprechen, wenn Du es unbedingt möchtest?

Ihre Antwort