Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

Danke an ALLE, die mir bisher geantwortet haben. Leider gibt es noch keine konkreten
Ergebnisse.
Meine nächste Frage: Wie sieht das mit der Urlaubs- bzw. Resturlaubs-Regelung aus?
Kündigungsdatum war 25.3.! Wird der Monat März voll angerechnet (mit 1/12) oder hat
man nur für 2 Monate (also anteilig) Urlaubsanspruch?
Meines Wissen, da die Kündigung nach dem 15. erfolgte, müsste dieser Monat voll angerechnet werden.

Auch hierfür bedanke ich mich schon vorab