Kündigungsfrist
Wann hat man eine 7-monatige Kündigungsfrist?
Community-Antworten (7)
21.04.2010 um 14:16 Uhr
Moin § 622 BGB wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre bestanden hat, sind es sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
21.04.2010 um 14:32 Uhr
Oder es gibt eine Regelung im Tarifvertrag zu den Kündigungsfristen! Oder man hat eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag!
21.04.2010 um 14:58 Uhr
Aus welcher Sicht 7 Monate?
Sicht Arbeitgeber siehe §622 BGB Sicht Arbeitnehmer, nur wenn derartiges im Vertrag oder Tarif geregelt ist. Sonst werden es für den AN nie 7 Monate.
21.04.2010 um 14:59 Uhr
geploeg Träum weiter.
22.04.2010 um 18:59 Uhr
@hundkatzemaus
was für ein konstruktiver Beitrag ;=) Wenn Du uns jetzt noch an Deiner göttlichen Weisheit teilnehmen lässt warum wir weiter träumen sollen......... Schon mal §622 BGB gelesen????
22.04.2010 um 21:52 Uhr
geploeg Hmmmm, klar geht das auch mit 7 Monaten...
23.04.2010 um 13:29 Uhr
Ich habde ja nie gesagt es geht nicht! Nur eben nicht nur gesetzlich. Das Gesetz gibt die Möglichkeit, aber geregelt werden muss es im Vertrag oder Tarif. Gibt es keinen Tarif bzw. wird auf keinen Tarif verwiesen und steht im Arbeitsvertrag dazu auch nichts drin, hat der Arbeitnehmer um selber zu kündigen nie eine Kündigungsfrist von 7 Monaten. Die automatischer Verlängerung der Kündigungsfrist über die Anzahl der Beschäftigungsjahre gilt einzig und allein erstmal nur für die arbeitgeberseitige Kündigung. Etwas anderes habe ich hier übrigens auch nicht geschrieben.
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