W.A.F. LogoSeminare

Kündigungsfrist

K
Kerry
Jan 2018 bearbeitet

Wann hat man eine 7-monatige Kündigungsfrist?

78207

Community-Antworten (7)

W
Werner

21.04.2010 um 14:16 Uhr

Moin § 622 BGB wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre bestanden hat, sind es sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

F
Forentroll

21.04.2010 um 14:32 Uhr

Oder es gibt eine Regelung im Tarifvertrag zu den Kündigungsfristen! Oder man hat eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag!

G
geploeg

21.04.2010 um 14:58 Uhr

Aus welcher Sicht 7 Monate?

Sicht Arbeitgeber siehe §622 BGB Sicht Arbeitnehmer, nur wenn derartiges im Vertrag oder Tarif geregelt ist. Sonst werden es für den AN nie 7 Monate.

H
hundkatzemaus

21.04.2010 um 14:59 Uhr

geploeg Träum weiter.

G
geploeg

22.04.2010 um 18:59 Uhr

@hundkatzemaus

was für ein konstruktiver Beitrag ;=) Wenn Du uns jetzt noch an Deiner göttlichen Weisheit teilnehmen lässt warum wir weiter träumen sollen......... Schon mal §622 BGB gelesen????

D
DonJohnson

22.04.2010 um 21:52 Uhr

geploeg Hmmmm, klar geht das auch mit 7 Monaten...

G
geploeg

23.04.2010 um 13:29 Uhr

Ich habde ja nie gesagt es geht nicht! Nur eben nicht nur gesetzlich. Das Gesetz gibt die Möglichkeit, aber geregelt werden muss es im Vertrag oder Tarif. Gibt es keinen Tarif bzw. wird auf keinen Tarif verwiesen und steht im Arbeitsvertrag dazu auch nichts drin, hat der Arbeitnehmer um selber zu kündigen nie eine Kündigungsfrist von 7 Monaten. Die automatischer Verlängerung der Kündigungsfrist über die Anzahl der Beschäftigungsjahre gilt einzig und allein erstmal nur für die arbeitgeberseitige Kündigung. Etwas anderes habe ich hier übrigens auch nicht geschrieben.

Ihre Antwort