Wahlanfechtung, weil keine Möglichkeit zur Kandidierung bestand
Guten Tag, ich war seit mehr als 20 Jahren Betriesrat, zuletzt Nachrücker. Aufgrund einer Krankheit war ist seit Oktober arbeitsunfähig. Das wieder BR-Wahlen anstehen, war mir völlig aus dem Sinn. Natürlich wollte ich wieder kandidieren, habe aber keine Informationen über die Wahl erhalten, so dass ich mich nicht als Kandidat aufstellen bzw. um Aufnahme auf eine Liste bemühen konnte. In der Firma sind die Aushänge erfolgt.
Hätte der Wahlvorstand mich auch per Brief zu Hause informieren müssen? Ist dies ein Anfechtungsgrund für die Wahl?
Community-Antworten (11)
21.04.2010 um 11:59 Uhr
@ThomasB
ich war seit mehr als 20 Jahren Betriesrat
Unter diesen Vorraussetzungen ist diese Frage doch nicht ernsthaft gemeint???
Wenn doch, könnte ich, wäre ich AN in Deinem Betrieb berechtigt zu der Farge kommen, sie Koll. welche nach mehr als 20 Jahren BR solche Fragen noch stellen, die geeigneten Koll. für den BR????
Denn er sollte nach dieser Zeit das BetrVG kennen.
21.04.2010 um 12:07 Uhr
@ Erwin Du sprichst mir aus der Seele... Es ist unglaublich...... und dann auch noch eine solche Frage ins Netz stellen....
Gut das die Wahl gelaufen ist...
21.04.2010 um 12:09 Uhr
Toll, dass ich auch einmal für meien teils auch sehr kritischen Antworten Zustimmung erhalte!
:-))
21.04.2010 um 13:43 Uhr
Finde ich jetzt aber nicht so toll von euch daß ihr den Kollegen voll im Regen stehen lasst. Natürlich sind eure Antworten nicht unberrechtigt ... aber wir wissen ja nicht wirklich warum der Kollege so lange krank war (geht uns ja auch nix an) aber Thoma NEIN der WV muß Dich nicht von der anstehenden Wahl unterrichten
21.04.2010 um 17:00 Uhr
@Dielöwin gut bebrüllt, aber wir haben ihm aber nicht seine Krankheit vorgeworfen. Das kann jedem ganz schnell passieren.
Wir lassen den Kollegen nicht im Regen stehen... Wenn jemand mit mehr als 20 Jahren BR-Erfahrung so etwas fragt, hat er sich ganz einfach keinen Schirm verdient....
Was für die in dieser Zeit "geleistete" BR-Arbeit spricht, ist doch auch die Tatsache, das ihn keiner von dem alten BR informiert hat, er also auch von keinem vermißt wurde.
21.04.2010 um 18:33 Uhr
Das ist nicht korrekt, für alle Kranken und sonstige Abwesenden muss per Brief die Informationen zur Wahl versendet werden. Konkret hier das Wahlausschreiben und die Wählerliste. Im Wahlausschreiben sind nun mal die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge und Einspruchsfristen für die Wählerliste aufzeigt.
Auch wenn ich zustimme, daß jemand mit 20 Jahren BR-Erfahrung sowas wissen sollte...
21.04.2010 um 18:39 Uhr
@Kraehenstein *Das ist nicht korrekt, für alle Kranken und sonstige Abwesenden muss per Brief die Informationen zur Wahl versendet werden. * Das ist aber sowas von falsch, das glaubst du gar nciht...
21.04.2010 um 19:38 Uhr
Kraehenstein, für alle Kranken und sonstige Abwesenden muss per Brief die Informationen zur Wahl versendet werden. Ich möchte Dir dringend empfehlen, Dich wenigstens mit dem § 24 Wahlordnung zu beschäftigen und vielleicht auch noch mal mit den Kommentaren zum BetrVG, dann würdest Du merken, dass DJ aber sowas von Recht hat!
21.04.2010 um 21:05 Uhr
@Kraehenstein Da muß ich nicoline sowas von Recht geben, das glaubste wieder nciht ;-)))
21.04.2010 um 22:05 Uhr
DJ, nee echt? ;-))
22.04.2010 um 00:00 Uhr
nicoline Wo du halt Recht hast, da haste Recht ;-))))
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