In unserem Betrieb werden, vermutlich rechtswidrig, viele MA von der Wahl ausgeschlossen weil sie als offensichtlich Scheinselbständige nicht von der Unternehmensleitung als Angestellte betrachtet werden. Gegen die Wählerliste wurde Einspruch eingelegt und dieser vom Wahlleiter abgelehnt.
Kann gegen diese Wahl nur individuell von den jeweils Betroffenen vorgegangen werden oder besteht die Möglichkeit einer generellen Wahlanfechtung auch durch die Wahlberechtigten? Ist hier also der Einzelfall ausschlaggebend und zu prüfen oder kann die fehlende Wahlberechtigung als Begründung zur Anfechtung durch wen auch immer genutzt werden?