hallo @all,

wir sind froh, unseren "alten" BR mehr oder weniger abgewählt zu haben.
Hört sich komisch an, ist aber so.
Der alte BRV(auch WV-Vorsitzender!!) blockiert den Amtsantritt des neu gewählten BR.
Die Amtszeit des alten BR endete am 15.04.10(Amtsantritt war 16.04.06).
Die jetzige Wahl war am 07.04.10, die konstituierende Sitzung soll am 22.04.10 stattfinden.
Meine Frage dies bezüglich(nur zur Sicherheit): Haben wir momentan eine betriebsratsose Zeit mit allen Konsequenzen? Ich denke da an Unwirksamwerden aller bisherigen BV usw.?
Antwort des zuständigen Gewerkschaftssekretärs: Sind doch nur "ein paar Tage"!
Wenn man(neuer BR) jetzt Rechtsbeistand in Anspruch nehmen würde, käme die Frage der Bezahlung auf. Wer müsste den Anwalt bezahlen?

Eine weitere Frage geht in den Bereich der "Mindestzahl von Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit".
Unsere Liste erzielte fünf Sitze. Da darunter keine Frau war, wurde uns ein Sitz "aberkannt". Zu Gunsten einer Frau von einer anderen Liste, die dort an dritter Stelle war, aber daurch auch nicht "direkt" gewählt wurde, weil diese Liste nur zwei Sitze erreichte.
Ist es nachträglich möglich, das wir "unseren" fünften Sitz mit "unserer" Frau besetzen, wenn unser"ausgezählter" Kandidat freiwillig von Platz 5 auf Platz 6 geht, da unser fünfter Platz einen höheren Teiler als die Frau von der anderen Liste aufweisen kann oder geht es hier streng nach Teiler?
Ist es der Fall, der in §15 Abs.5 satz 1 geregelt wird?

Vielen Dank schonmal für die hilfreichen Antworten.

Gruss
Mischu