Erstellt am 15.04.2010 um 10:34 Uhr von Bubie
es kann passieren, dass der arbeitgeber dann macht, was er will, weil er sich keine zustimmung des betriebsrates einholen muss - z.bsp. bei einstellungen, versetzungen oder gar kündigungen usw.
mfg
Bubie
Erstellt am 15.04.2010 um 15:51 Uhr von sueto
Bubi hat Recht.Zudem gilt auch im Arbeitsrecht"pacta sunt servanda"d.h. Verträge sind einzuhalten.