Betriebsratslose Zeit bei Wahlanfechtung?
Wenn es zu einer Wahlanfechtung kommt, dauert doch sicherlich das Verfahren incl. evtl. Neuwahlen einige Zeit. Was ist in dieser Zeit wenn zwischenzeitlich die Amtszeit des alten Betriebsrates geendet hat und der neue aufgrund der Anfechtung noch nicht existiert? Gibt es dann eine "betriebsratslose" Zeit oder bleibt der alte Betriebsrat dann bis zur Entscheidung weiter im Amt? Vielen Dank für die Antworten!
Community-Antworten (28)
15.04.2006 um 13:06 Uhr
zunächst tritt der gewählte BR sein Amt an. Erst wenn das Arbeitsgericht die Wahlanfechtung bestätigt hat, endet das Mandat sofort.
15.04.2006 um 13:11 Uhr
gut, soweit klar, und wie gehts dann weiter? das ganze verfahren und die neuwahlen dauern doch sicherlich eine gewisse zeit lang..was ist in der zwischenzeit? kein betriebsrat?
15.04.2006 um 20:26 Uhr
Meines Erachtens - vielleicht wissen klügere Köpfe dieses Karnevals...,äh Forums da mehr - könntet Ihr, je nachdem wie die Güteverhandlung verläuft, als BR zwischen der Güteverhandlung und dem Kammertermin zurücktreten und damit die Einleitung von Neuwahlen ermöglichen. So würdet Ihr die betriebsratslose Zeit verkürzen.
Ich weiss, dass diese Vorgehensweise nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, aber ich meine, sie wäre auch nicht illegal!
15.04.2006 um 22:15 Uhr
Wenn ich als BR eine erfolgreiche Wahlanfechtung hinnehmen müßte, dann würde
- versuchen zu erreichen, dass die unterlegene Partei in Berufung geht, dann
- umgehend als BR komplett zurücktreten,
- dann als geschäftsführender BR umgehend einen Wahlvorstand bestellen.
Bis dann das Verfahren in der 2. Instanz gelaufen wäre, könnte u.U. schon ein neuer BR gewählt sein.
15.04.2006 um 23:30 Uhr
@ Kölner
Der Gesetzgeber räumt doch hochoffiziell die Möglichkeit ein, dass der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Rücktritt erklären kann.
@ w-j-l So schnell arbeiten die Gerichte, glaube ich, nicht!
Der Rücktritt sollte in der Tat so rechtzeitig erfolgen, dass der Wahlvorstand die Neuwahl bis zur Rechtskraft des Urteils durchziehen kann (siehe Fitting, 22 Aufl., §13 RN 43ff).
15.04.2006 um 23:33 Uhr
"Wenn ich als BR eine erfolgreiche Wahlanfechtung hinnehmen müßte, dann würde
- versuchen zu erreichen, dass die unterlegene Partei in Berufung geht, "
Wie kann man das denn erreichen?
15.04.2006 um 23:45 Uhr
Ihr drei habt mir ungemein geholfen: Der eine rezitiert und redet was von einer Gegenseite, die zum Klagen bewegt werden sollte. Die andere bestätigt die Möglichkeit eines Rücktritts des BR's (Du, aber in echt, ne, das ist total lieb von Dir). Und der Dritte im Bunde regt sich über den ersten wiederholt auf.
Schöne Grüsse von der anderen Seite des ganz normalen Wahnsinns.
16.04.2006 um 00:20 Uhr
Kölner,
da hast Du w-j-ls Beitrag nicht richtig verstanden!
Bei einer erfolgreichen Wahlanfechtung würde w-j-l als Betriebsrat versuchen zu erreichen dass die unterlegene Partei in Berufung geht.
Bei einer erfolgreichen Wahlanfechtung ist offensichtlich der Betriebsrat die unterlegene Partei. w-j-l würde also als Betriebsrat versuchen zu erreichen dass der Betriebsrat in Berufung geht. Das sollte wirklich nicht schwer zu erreichen sein...
Der ganz normale Wahnsinn sind hier Teilnehmer die nicht bis zu Ende denken.
16.04.2006 um 00:39 Uhr
Danke, Ramses II. lach
16.04.2006 um 15:09 Uhr
So isses, ihr beiden. Und, Ramses, ich habe die Formulierung unter 1. nicht zufällig gewählt. Ich habe vor vielen Jahren erlebt, wie schwer es sein kann, einen BR (Gremium) zu überzeugen, warum eine eigentlich aussichtslose Berufung erforderlich ist.
Außerdem darf dieser Satz auch stehenbleiben für jeden anderen AN. Z.B. auch für den, der die Wahl angefochten hat, aber nun auch Interesse hat, eine BR-lose Zeit zu vermeiden.
Ramses, wen meintest Du mit "....Teilnehmer die nicht bis zu Ende denken." ?
@ Fayence, es gibt manches Mal Zufälle, die dazu führen, dass man sogar einen BAG-Termin innerhalb von wenigen Monaten bekommt.
16.04.2006 um 18:58 Uhr
@ w-j-l Und wie viele Instanzen waren im Vorfeld beschäftigt?
Aber egal, ich wünsche Euch ein wahnsinnig frohes Osterfest! "Normal" denken muss ja auch nicht immer sein. ;-)
16.04.2006 um 20:33 Uhr
w-j-l,
das ist ja schon wieder genial von Dir! Du tust so als ob Du es verstanden hättest und dann dieser Klopfer: "Außerdem darf dieser Satz auch stehenbleiben für jeden anderen AN. Z.B. auch für den, der die Wahl angefochten hat, aber nun auch Interesse hat, eine BR-lose Zeit zu vermeiden."
Noch einmal für Dich ganz langsam zum mitdenken:
W e n n. . . d e r j e n i g e. . . d e r. . . d i e. . . W a h l. . . a n g e f o c h t e n. . . h a t. . . b e i. . . d e m. . . V e r f a h r e n. . . u n t e r l i e g t , . . . d a n n. . . g e w i n n t. . . d e r. . . B e t r i e b s r a t. . . ( d e r. . . i s t. . . n ä m l i c h. . . d i e. . . a n d e r e. . . P a r t e i ). . . d a s. . . V e r f a h r e n . W e n n. . . d e r. . . B e t r i e b s r a t. . . g e w i n n t ,. . . d a n n. . . b l e i b t . . .e r. . . i m. . . A m t. . . u n d. . . e s. . . d r o h t. . . k e i n e. . . b e t r i e b s r a t s l o s e. . . Z e i t !
Wen meinte ich wohl???
17.04.2006 um 13:51 Uhr
Auch nochmal zum Mitdenken:
Anfechtungsberechtigt sind (u.a.) 3 Wahlberechtigte AN, die ein Interesse haben, eine fehlerhafte Wahl anzufechten. (Nicht-BR-Mitglieder)
Wenn diese 3 AN ihr Verfahren gewinnen, dann ist der BR nach Rechtskraft nicht mehr im Amt.
(Einverstanden soweit, Ramses?)
Es muss ja aber nicht heißen, dass diese Anfechtungsberechtigte nach erfolgreicher Anfechtung ein Interesse an einer BR-losen Zeit haben.
Vielleicht hätte ich schreiben sollen: "Z.B. auch für den, der die Wahl erfolgreich angefochten hat, ......"
"W e n n. . . d e r j e n i g e. . . d e r. . . d i e. . . W a h l. . . a n g e f o c h t e n. . . h a t. . . b e i. . . d e m. . . V e r f a h r e n. . . u n t e r l i e g t , . . . d a n n. . . g e w i n n t. . . d e r. . . B e t r i e b s r a t. . . ( d e r. . . i s t. . . n ä m l i c h. . . d i e. . . a n d e r e. . . P a r t e i ). . . d a s. . . V e r f a h r e n ." Diesen von Dir benannten Fall habe ich oben nirgendwo diskutiert.
17.04.2006 um 21:16 Uhr
Jaja w-j-l.
Du meinst also mal wieder ein bewegliches Ziel sei schwerer zu treffen und änderst deshalb laufend Deine Argumentation?
Du meinst jetzt also der Anfechtungsberechtigte der mit seiner Anfechtung Recht bekommen hat soll daraufhin vor das LAG ziehen und beantragen dass das LAG dieses zu seinen Gunsten ausgefallene Urteil wieder aufhebt?
Ich hätte da Angst, dass das LAG einen Weg findet den Geisteszustand des Antragstellers prüfen zu lassen.
17.04.2006 um 22:47 Uhr
.... und Du willst mir vorwerfen, ich würde die Beiträge nicht richtig lesen......
Ich meinte und sagte (im Laufe der Beiträge) dass ich (falls die Anfechtung Erfolg hat)
- entweder als BR-Mitglied meinen BR davon überzeugen muss, .......1. die Rechtskraft des Urteils hinauszuzögern .......2. als BR zurückzutreten und .......3. baldmöglichst Neuwahlen vorzubereiten durch Einsetzen eines Wahlvorstands,
- oder als erfolgreicher anfechtender wahlberechtigter AN (Nicht-BR-Mitglied) der eine BR-lose Zeit vermeiden will, den BR eben davon überzeugen muss.
17.04.2006 um 23:30 Uhr
"Wenn ich als BR eine erfolgreiche Wahlanfechtung hinnehmen müßte ..."
klingt aber nicht so als hättest Du ihn auf einen erfolgreichen anfechtungsberechtigten AN bezogen.
Aber ich will mal für heute Abend akzeptieren dass Du nicht unbedingt das meinst was Du schreibst.
17.04.2006 um 23:40 Uhr
Das war der erste Fall. Der zweite kam zugegebenermaßen später. Trotzdem meine ich, nirgends etwas Falsches behauptet zu haben.
17.04.2006 um 23:54 Uhr
w-j-l,
vielleicht solltest Du Dich dann bemühen, eindeutig zu formulieren.
"Außerdem darf dieser Satz auch stehenbleiben für jeden anderen AN. Z.B. auch für den, der die Wahl angefochten hat, aber nun auch Interesse hat, eine BR-lose Zeit zu vermeiden." ist sehr schwer zu verstehen wenn der Satz nicht stehen bleiben soll, sondern verändert wird.
18.04.2006 um 01:37 Uhr
Ich hatte in diesem Beitrag (24007) die Nummer 1. meiner Liste zitiert und dann den von Dir monierten Satz geschrieben.
18.04.2006 um 01:48 Uhr
w-j-l,
im 24007 ist das einzige Zitat: 'Ramses, wen meintest Du mit "....Teilnehmer die nicht bis zu Ende denken." ?'
Fang doch bitte mal an sauber zu formulieren, sonst treibst Du hier noch alle in den Wahn!
18.04.2006 um 01:54 Uhr
Das nenne ich aber wieder mal Haarspalterei. Ich habe nicht geschrieben, dass ich Deinen Beitrag zitiert hätte, sondern meinen.
Ich habe nicht den Eindruck, dass Du Richtung Wahn gehst, das scheint Dir eher Spass zu machen.
18.04.2006 um 02:12 Uhr
w-j-l,
noch einmal:
DU HAST DICH NICHT ZITIERT!!!
Ich finde es mittlerweile echt nervig dass Du immer andere Dinge schreibst als Du (möglicherweise) meinst!
Insbesondere von jemandem der sich anmaßt, BAG Urteile zu schelten, würde ich einen etwas souveräneren Umgang mit der deutschen Sprache erwarten
18.04.2006 um 02:18 Uhr
Ich streitet Euch noch so lange weiter bis einer weint! Fayence ist ja leider nicht da, aber vielleicht könnte jemand anderes hier den Friedensengel mimen... @w-j-l Ich wollte mich eigentlich nicht einmischen...aber mein Verständnis Deiner schriftlichen Ausführungen war auch eher reziprok proportional zu Deinen gedachten Ausführungen.
18.04.2006 um 23:19 Uhr
Ich hatte bisher nicht den Eindruck dass Fayence in der Interpretation dieser Texte wesentlich erfolgreicher wäre als ich.
18.04.2006 um 23:30 Uhr
@Ramses II Weisst Du, was im "Hintergrund dieses Forums" passiert? Ich hatte immer schon das Gefühl, dass Fayence ganz heisse Drähte zu dem ein oder anderen Forumsteilnehmer und vor allem zum forum-admin besitzt!
@w-j-l Wir leben ja im Zeitalter der Wortinflation; aber Deinen inflationären Gedankensprüngen kann ich auch heute - Tag eins danach - noch nicht folgen!
19.04.2006 um 11:27 Uhr
MannoMannoMannoMann!
Was ist denn hier los!? Hier bricht sich ja was Bahn!
Also: AN ALLE HIER!
Ich bin froh, dass es jeden Einzelnen von Euch hier gibt. Auch wenn es das eine oder andere Mal was auf die Birne gibt! JEDER von Euch hat mir hier im Forum schon mit einer Antwort geholfen. Wir sind alle nicht perfekt und sollten wenigstens dies nicht vergessen!
Wenn es zu Unklarheiten aufgrund von missverständlichen Äusserungen kommt, die eventuell sogar nur in einer anderen Grundeinstellung begründet sind, die wiederum nur durch den diffizilen Erfahrungsschatz jedweden Einzelnen hervorgerufen sind, dann sollten wir ein Wenig zurückstecken, die Waffen senken und mit Milde und Nachsicht die Richtigstellung der Aussagen unterstützen. Stattdessen beginnt hier ein Kleinkrieg, der die Resourcen geistiger Quintessenz verbraucht und nicht für die wichtigen Dinge im Leben genutzt werden kann. Bitte denkt von Zeit zu Zeit an die Maxime der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts: (so in der Schule gelernt um dann ad absurdum geführt zu werden!) "Alle Räder stehen still, wenn Dein starker Arm es will!" Es ist wichtig zu wissen, dass es (für RamsesII: mindestens) genauso viele Weltanschauungen da draussen gibt, wie denkende Menschen. Es obliegt nicht der Meinung eines Einzelnen die Daseinsberechtigung der Gedanken des Gegenüber zu legitimieren oder den Gedanken und Meinungen die Legitimation abzusprechen! Wohl aber obliegt es der demokratischen Allgemeinheit einen Meinungsbildungsprozess zu unterstützen und in ihrem Sinne zu lenken. Hierbei wären wir wieder aber schon wieder auf dem Weg in die Diktatur. Das ist jetzt aber wirklich eine andere Fortsetzung der philosophischen Diskussion, die zu keinem Konsens führen wird.
Ich wäre Euch sehr verbunden, wenn Ihr wieder auf den Boden zurückfindet, und daran denkt, dass wir hier auf der selben Seite des Seiles stehen und gemeinsam ziehen!
Benno
19.04.2006 um 11:38 Uhr
Da isser ja, der Ersatz-Friedensengel! Na, Du machst mir Spass, Benno_BRB! ;-))
25.04.2006 um 10:37 Uhr
Also ihr zwei Streithähne, wenn ich als völliger Neuling hier mal so reinschnupper, habe ich das Gefühl, mich im Boxring zu befinden. Und da die Schläge hier mittlerweile so ohne Punkt und Komma auf euch einprasseln, versteh ich auch nicht mehr alles. Aber eins scheint deutlich: Es geht doch nur noch ums Prinzip, oder? Denn eigentlich seit ihr euch doch einig.
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