Erstellt am 20.04.2010 um 13:11 Uhr von Forentroll
Es recht wenn einen Nachfrist gesetzt wird.
Erstellt am 20.04.2010 um 13:20 Uhr von Maggie
Hallo Forentroll! D.h. wir könnten die Frist bis z.B. Freitag 18 Uhr verlängern und würden dann trotzdem nächsten Mittwoch die Wahlen durchführen, auch wenn wir damit die eine Woche Vorlauf unterschreiten?
Danke!
Erstellt am 20.04.2010 um 13:30 Uhr von sueton
Hallo Maggie!
Die Nachfrist beträgt zwingend 1 Woche.Der Tag,an dem Ihr die Fristverlängerung bekannt macht,zählt nicht mit.Ich nehme an,das die Bekanntmachung am nächsten Tag erfolgen wird(allg. Zugänglichkeit),so daß die Frist Donnerstag beginnt und am 29.04 endet.Dazwischenliegende Sonn-und Feiertage verlängern sie nicht.Ist dann keine gültige Vorschlagsliste eingereicht,gibt es keine BR-Wahl.
Erstellt am 20.04.2010 um 17:06 Uhr von Petrus
@Forentroll & Sueton: Eure Antworten sind aber sowas von daneben.
@ Maggie:
> müssten die erste Wahl absagen
Ja, siehe §§ 33(5) bzw. §36(6) WO
> dann nochmal von vorne anfangen
Zum Beispiel. Mich wundert, dass keiner der "ehemaligen" weitermachen will...