Hallo

unsere BRv Wahl im Betrieb wird im vereinfachten einstufige Wahlverfahren durchgeführ, somit also Personenwahl. Wir sind davon ausgegangen, das wir pro Kandidat nur einen Wahlvorschlag erhalten. Nun haben unsere MA sich entschlossen eine Liste auf zustellen.

1) Müssen wir die Liste, wenn alle Kriterien für ihre Gültigkeit erfüllt sind, zur Wahl zulassen ?
2) Wenn der WV bis dahin, schon mehrere Wahlvorschläge von einzelnen Kandidaten erhalten hat, gelten diese dann als Liste, oder werden diese dann ungültig? (z. Bsp. 5 gültige Wahlvorschläge für einen Kandidaten + 1 gültige Liste = 6 Listen ?)
3) Wenn es zu Listenwahl kommt, müssen wir dann Verhältniswahlrecht anwenden, oder gilt weiter das Mehrheitswahlrecht?

Danke für Ihre Antworten