Personen und Listenwahl - Welche Wahl ist die bessere?
Hallo Ich habe fogende Frage. Die Kollegen wollen aufgeklärt werden welche Unterschiede sich bei einer Personen und Listenwahl ergeben. Explizit wollen sie die Vor und Nachteile der Personen zu der Listenwahl wissen. Einige fallen einem ein, aber sind das alle? Es wäre nett, wenn uns jemand die Vor und Nachteile der beiden Wahlverfahren nenne würde. Ich bedanke mich schon einmal. mfg
Community-Antworten (5)
08.02.2006 um 18:41 Uhr
Als Hinweis: Das Wahlverfahren könnt ihr euch nicht aussuchen. Sobald eine zweite Liste eingereicht wird muss automatisch die Listenwahl durchgeführt werden.
Aus meiner Sicht die Vor- und Nachteile
Personenwahl Vorteil: Jeder kann mehrere Personen direkt wählen die er kennt
Nachteil: Nett, bekannt und doof wird auch gewählt (Feldbusch käme sicher in den BR)
########## Listenwahl Vorteil: Im Hintergrund wird ausgeklüngelt wer welchen Listenplatz bekommt. Bei gutem Kandidatenmix denkt der Wähler "tolle Leute, die wähle ich". Er darf aber nur ein Kreuz machen.
Nachteil: Der Wähler kann die Personen die rein kommen nicht selbst bestimmen. Die tollen Leute auf den hinteren Listplätzen kommen nie in den Betriebsrat und haben in der Regel auch nichts mit zu reden.
########## Verbesserungsvorschlag an die Politiker. Bei Landtags- und Kommunalwahlen ist es in einigen Bundesländern möglich innerhalb von Listen Kandidaten auch direkt zu wählen (z.B. in Bayern). Die Anzahl der Stimmen bestimmt damit die Reihenfolge auf der jeder Liste. Damit hätte man alle Vor- und Nachteile in einem.
09.02.2006 um 01:30 Uhr
Ich kann mich nur den Worten meines Vorschreibers anschlißen, wir haben diese Probleme schon seit mehrern Wahlen. Es bilden sich Listen mit allen möglichen, und leider auch Unmöglichen Leuten. Das gesamte wird natürlich auch noch soweit wie möglich vom Arbeitgeber unterstützt.(Mach Du das doch wir kommen doch gut miteinander aus) und nimm doch noch den Dieter und den Fritz mit auf die Liste. Und sieh mal zu welche Listen da noch so uterwegs sind das schlimme ist es fallen immer noch Leute darauf rein.
09.02.2006 um 08:53 Uhr
Hallo Werner und Falli,
aufgepasst: Wenn 1-3-köpfiger BR zu wählen ist (in Verbindung mit § 14a BetrVG bzw. § 36 WO) kommt NUR eine Mehrheits-/Personenwahl in Frage. Dies kann mit dem AG auch vereinbart werden, falls 5-köpfiger BR zu wählen wäre.
Zusammenfassend gilt: ein Listenwahl im Sinne mehrerer Listen kommt nur ab 5-köpfigen BR (Ausnahme siehe oben) in Frage.
Gruß Wilhelm
10.02.2006 um 19:04 Uhr
Hallo Leute, auch bei uns wurde eine solche Liste aufgestellt, mit vorne dran AG-freundlichen Führungskräften und hinten nach mit vielen beliebten Mitarbeitern die nie ins Gremium nachrücken werden. Demokratische Aufklärung wird nun wohl die einzige Möglichkeit sein um die geblendeten MA aufzuklären. Die bayerische Variante der Listenwahl gilt aber nur in bei deb Landtagswahlen in Bayern oder? Bäda
11.02.2006 um 13:04 Uhr
Ein Vorteil der Listenwahl besteht für mich darin, dass im Falle der Verhinderung eines ordentlichen BR-Mitgliedes ein Ersatzmitglied dieser Liste geladen werden muss (natürlich nur, falls vorhanden). Somit ist die konstante Interessensvertretung einer bestimmten Gruppierung im BR gewährleistet.
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