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Listenwahl verhindern?

W
Warema
Nov 2016 bearbeitet

In einem Betrieb wurde die Persönlichkeitswahl ausgerufen und es meldeten sich über 50 Personen und stellten sich zur Wahl. 5 Minuten vor Wahlvorschlagsende, wurde von 4 Personen eine zweite Liste eingereicht und somit ist eine Listenwahl vorgeschrieben. Das ist aber nicht im Sinne der Arbeitnehmer, aber scheinbar rechtens. Da aber auf der 1 Liste die 51 Personen weder ausgelost, noch alphabetisch aufgestellt sind vermuten wir, dadurch die Wahl doch noch anfechten zu können. Ist dies möglich oder gibt es noch andere Möglichkeiten eine Listenwahl zu verhindern

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Community-Antworten (4)

N
norbert

21.03.2006 um 20:28 Uhr

wenn die 1. Liste in erkennbarer Reihenfolge und unter fortlaufender Nummer aufgeführt sind ist die Liste OK. Kommt eine 2. Liste dazu, gibt es Listenwahl. Also die Listenwahl ist dann nicht zu verhindern.

K
Kölner

21.03.2006 um 20:39 Uhr

Es gibt eine Menge threads zu diesem Thema auch hier im Forum - schade, dass BR-Kandidaten immer noch so naiv mit einer Wahl des BR umgehen! Es wird "nicht alles gut", wenn man das Wahlrecht nicht aktiv wahrnimmt und versteht!

S
sh_9260

21.03.2006 um 21:25 Uhr

Tja da haben die 4 von de 2ten Liste wohl die Wahlordnung gelesen und verstanden. wenigstens die 4

PR
pro reo

22.03.2006 um 21:40 Uhr

@ alle

Auch das scheint nicht so eindeutig. Es kommt auch darauf an, ob es sich um ein vereinfachtes Wahlverfahren handelt. Ist das der Fall, dann wäre gem. § 14 a BetrVG auch bei Eingang von mehreren Vorschlägen die Mehrheitswahl, also das Personenwahlrecht anzuwenden.

Taschenkommentar: Gnade, Kehrmann u.a. § 14 a BetrVG, Rn.: 6

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