Listenwahl vs Personenwahl - wer bestimmt das?
Hallo,
wir bekommen demnächst einen neuen Betriebsrat. Unsere Belegschaft zählt etwa 500-600 Mitarbeitern. Bei der letzten Wahl hatten wir eine Personenwahl. Nun verkündete der amtierende Betriebsrat, dass es sich diesmal um eine Listenwahl handele.Wer bestimmt ob es eine Personen-oder Listenwahl gibt? Was hat unser jetztiger Betriebsrat für einen Vorteil aus der Listenwahl? Kann man Einspruch gegen eine Listenwahl erheben?
Was passiert nachdem die Listen die jeweils erdorderliche 5% Prozent Hürde geschafft haben und kandidieren dürfen? Wie werden die Sitze des neuen Betriebsrates verteilt?
Danke LG Wauci
Community-Antworten (2)
21.03.2006 um 05:24 Uhr
Der Betriebsrat kann nicht Listenwahl bestimmen, aber er kann vorhersagen, daß eine stattfindet. Listenwahl gibt es automatisch, sobald mehr als eine Liste eingereicht wird. Dagegen kann man keinen Einspruch erheben.
Eine 5%-Hürde gibt es nicht. Die Sitze werden nach den Höchststimmen verteilt. Ein Blick ins Betriebsverfassungsgesetz und in die Wahlordnung beantwortet alle Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen.
21.03.2006 um 07:54 Uhr
@Abakus eine 5% Hürde gibt es sehr wohl. Sicherlich sind damit die Stützunterschriften gemeint.
Die Sitze werden nach dem d'Hondschen Auswahlverfahren ermittelt.
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