Hallo,

wir bekommen demnächst einen neuen Betriebsrat. Unsere Belegschaft zählt etwa 500-600 Mitarbeitern. Bei der letzten Wahl hatten wir eine Personenwahl. Nun verkündete der amtierende Betriebsrat, dass es sich diesmal um eine Listenwahl handele.Wer bestimmt ob es eine Personen-oder Listenwahl gibt? Was hat unser jetztiger Betriebsrat für einen Vorteil aus der Listenwahl? Kann man Einspruch gegen eine Listenwahl erheben?

Was passiert nachdem die Listen die jeweils erdorderliche 5% Prozent Hürde geschafft haben und kandidieren dürfen? Wie werden die Sitze des neuen Betriebsrates verteilt?

Danke
LG Wauci