Erstellt am 20.04.2010 um 11:29 Uhr von sueton
Hallo Dominion!
Es ist sogar eine Vorschlagsliste mit nur einem Bewerber möglich.Die Auszählung nach dem Höchstzahlensystem (D'Hondt) erfolgt ganz normal nach § 15 WO.
Erstellt am 20.04.2010 um 11:42 Uhr von Dominion
Ah ok...Also muss ich die Liste mit 3 Personen zum Beispiel eben nur durch 1 durch zwei und durch drei teilen...wenn ich das jetzt richtig verstanden hab?
Erstellt am 20.04.2010 um 11:49 Uhr von sueton
Was willst Du mit Deiner Rechnerei jetzt eigentlich feststellen:Die Anzahl der Plätze für das Geschlecht in der Minderheit oder das Wahlergebnis?
Erstellt am 20.04.2010 um 11:57 Uhr von Dominion
Ja das Wahlergebnis natürlich..wie das mit Der Minderheitenregelung funktioniert is mir schon klar....
Erstellt am 20.04.2010 um 12:32 Uhr von sueton
Na hoffentlich...nichts für ungut!Beim Wahlergebnis nimmst Du natürlich die für die jeweiligen Listen abgegebenen Stimmen.Beispiel: 150 Wahlberechtigte,110 Männer(M),40 Frauen(F).Bei angenommenen 7 BR-Sitzen entfallen zwingend 2 Sitze auf das Geschlecht in der Minderheit,also die Frauen.Angenommenes Wahlergebniss bei 2 Listen:1.Liste 90 Stimmen,2.Liste 60 Stimmen.Jetzt rechnen wir:
1.Liste 2.Liste
90 Stimmen 60 Stimmen
F1 M2 :1
M1 F2 :2
M3 M5 :3
M4 M7 :4
M6 M8 :5
F3 M9 :6
F4 M10 :7
1. Nach d'Hondt entfallen 4 Mandate auf Liste 1 und 3 Mandate auf Liste 2.
2. Das Geschlecht in der Minderheit erhält tatsächlich die beiden vorgeschriebenen Mandate.
Rechnet in Ruhe nach,das muss bei der Auszählung sitzen!
Erstellt am 20.04.2010 um 12:43 Uhr von Dominion
Hi!
Habs verstanden danke...Die Rechnerei die ich vorhin mal angedeutet hab is natürlich quatsch....das war n Fehler von mir....natürlich muss ich die Stimmen der Listen nehmen und die dann teilen....Aber trotzdem danke das du das nochmal klar gestellt hast...War schlicht und einfach ein Denkfehler von mir....
Aber wie gesagt trotzdem danke für die Antworten!