Kontrolle einiger Arbeitsverträge
Einige unserer neuen Kolleginnen erhalten keine Sonn und Feiertagszuschläge. Ist der BR berechtigt einige Arbeitsverträge einzusehen, um zu klären, ob alle gleich behandelt werden? Der BR hat berechtigte Zweifel!!!!
Community-Antworten (4)
19.04.2010 um 23:31 Uhr
Ich würde sagen, dass grundsätzlich das Einverständnis der Betroffenen vorliegen muss. § 32 des Bundesdatenschutzgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__32.html) gibt enge Regelungen vor. Ich habe im BetrVG jetzt keine Regelung gefunden, die einen Einblick des Betriebsrats in die Arbeitsverträge (die ich durchaus als Personalaktendaten werte) ohne eine spezielle Einwilligung erlaubt. Da ich als Personalratsmitglied mehr der landesgesetzlichen Regelung unterliege, kann ich hier aber auch ein wenig dem Tunnelblick unterliegen.
Anonymisierte Daten sollten Euch auf Anforderung aber sicher zur Verfügung gestellt werden müssen.
20.04.2010 um 02:47 Uhr
was willst Du denn mit dem Vetrag? Ich würde lieber über die Bruttolohnlisten gehen
20.04.2010 um 08:47 Uhr
Was ist die Berechtigungsgrundlage für die Zuschläge??? Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung???
Wären die Kollegen überhaupt bezugsberechtigt???
Dieses würde ich erst mal überprüfen.
20.04.2010 um 11:11 Uhr
@Forentroll
Genau darum geht es annulli offenbar: er will prüfen, ob der AG laut Arbeitsvertrag zur Zahlung verpflichtet wäre, sprich sie bezugsberechtigt wären.
@annulli
Wären die Arbeitsverträge so formuliert, das einige den Anspruch haben, andere nicht, wären die Entlohnungsmethoden Eures AG zwar erklärt, aber was ist Euch dann geholfen? Die Frage ob alle gleich behandelt werden IST doch schon geklärt! Nein, werden sie NICHT, einige bekommen die Zuschläge, andere nicht! Daran ändern auch die Arbeitsverträge nichts! Wieso habt ihr da nur "Zweifel"? Die Fakten liegen doch auf dem Tisch!
Die einzige Frage die ihr durch Einsicht in den Vertrag klären könntet: Haben die AN laut Vertrag Anspruch auf die Zuschläge? Und jetzt kommt der Haken: Diese Frage geht Euch eigentlich gar nichts an! Rechte aus einem Arbeitsvertrag, TV oder BV einzuklagen ist Sache des einzelnen AN, nicht des BR! Ihr könnt zwar beratend tätig werden, aber ob Eure Kolleginnen Euch ihre Verträge zeigen oder nicht müssen diese schon selbst entscheiden.
Abgesehen davon könnt Ihr ohnehin wenig tun außer Euren Chef beknien, nerven oder Druck auf Ihn auszuüben: Wenn Sonn- und Feiertagsarbeit bei Euch zugleich Mehrarbeit ist (ich befürchte nicht) oder Schichtpläne laut BV Zustimmungspflichtig sind, oder, oder, oder ......., dann schaut doch einfach zu, das Ihr für diese Kolleginnen Sonn- und Feiertagsarbeit unterbindet!!! Selbst wenn die Kolleginnen sich vertraglich dazu verpflichtet haben Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten hebelt das Eure Mitbestimmung nicht aus. Und wenn der AG mit der "Gleichbehandlung" kommt, dann kommt doch von Euch gleich das Echo, oder?
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