Keinen 2. Verlängerungsvertrag bei Mutterschafts-Vertretung
Wir beschäftigen u.a. viele studentische Aushilfskräfte. Eine Beamtin ging in den Mutterschutz, eine stud. Kollegin bekam einen Zeitvertrag. Die Beamtin verlängerte den Muterschutz, die stud. Kollegin erhielt einen Verlängerungsvertrag. Jetzt hat die verbeamtete Kollegin ein weiteres Mal verlängert, die stud. Kollegin erhält keinen weiteren Vertrag, da man Sorge hat, dass Sie eine Festanstellung einklagen kann. Hat jemand eine Idee, was man tun kann ?
Community-Antworten (3)
20.04.2010 um 02:49 Uhr
Ihr könnt dem AG das Gesetz erklären. Aber der AG kann so entscheiden wenn er will. Gründe brauch er dafür keine. So ist nun mal das deutsche Befristungsrecht
20.04.2010 um 08:53 Uhr
@ paula: Häää, was willst du uns damit sagen?
Wenn die Studentin einen Zeitvertrag mit Sachgrund (Schwangerschaftsvertretung) bekommen hat, dann wird sie definitiv keine Entfristungsklage gewinnen.
Weiter müssten man den Arbeitsvertrag kennen. Leider steht hier nicht wie lange die Zeitverträge waren, um zu prüfen ob die möglichen Fristen für eine Befristung ohne Sachgrund überschritten worden sind.
20.04.2010 um 10:56 Uhr
@Forentroll
Leider steht hier nicht wie lange die Zeitverträge waren, um zu prüfen ob die möglichen Fristen für eine Befristung ohne Sachgrund überschritten worden sind.
ich denke das ergibt sich aus dem Wortlaut. Der AG scheint zwar die Regeln des TzBfG nicht zu kennen, zumindest was Befristungen aus Sachgrund angeht, aber offensichtlich hat er den Vertrag verlängert, was ja effektiv auf eine Zeitbefristung hinweist (der Sachgrund hat sich ja nicht geändert also wäre eine Verlängerung nicht notwendig), und hat jetzt Angst, das eine Entfristungsklage Erfolg haben könnte - und das geht faktisch nur bei Überschreitung der Höchstdauer (Häufigkeit der Verlängerung scheidet aus).
@kater_carlo Natürlich den AG darauf hinweisen, das er sie ja nur mit dem Befristungssachgrund "Vertretung von Frau X während ihres Mutterschaftsurlaubs" einstellen muss. Sachgrundbefristungen sind immer möglich und nicht an eine Höchstdauer gebunden (Beachte TzBfG §14 (2): Nur die sachgrundlose Befristung ist auf 2 Jahre begrenzt und verboten wenn bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, die Sachgrundbefristung ist dadurch nicht betroffen! ebenso wie §14 (1): Sachgrund Nr. 3: Vertretung anderer AN). Endet der Mutterschaftsurlaub (ob die Dame danach ihren Job wieder antritt oder auch nicht) endet auch das befristete Arbeitsverhältnis automatisch. Damit ist seinen Argumenten jeglicher Boden entzogen und er muss die Karten auf den Tisch legen. Wenn er sie dann doch nicht weiter beschäftigt dann kann er sich nicht mehr hinter einem Gesetz verstecken.
PS: Einziger Knackpunkt: Der AG muss auch dafür sorgen, das die Vertretung erfährt wann ihr Arbeitsverhältnis endet. Erfährt der AG das der Mutterschaftsurlaub geendet hat und läßt die Befristete trotzdem weiter arbeiten tritt die Entfristungsfiktion von §625 BGB ein, aber das ist das Problem des AG.
Verwandte Themen
Externer Dienstleister soll Urlaubsvertretung gewährleisten
Hallo an alle Leser, ich habe eine Frage: Im Zuge der allgemeinen Kostensparmaßnahmen in unserem Unternehmen werden für verschiedene Stellen die Vertretungsmöglichkeiten bei Krankheit, Urlaub etc. ge
Urlaubsvertretung durch externen Dienstleister - Rechtslage?
Hallo an alle Leser, ich möchte nochmal fragen und vielleicht hat der ein oder andere noch eine Idee: Im Zuge der allgemeinen Kostensparmaßnahmen in unserem Unternehmen werden für verschiedene S
Nachwahl der JAV Vertretung wegen Mutterschutz?
Seit 2006 haben wir in unserem Betrieb eine JAV. Ich bin erste Vorsitzende und habe eine Vertretung. Die Vertretung ist nun schwanger und wird im August diesen Jahres in Mutterschutz gehen. Reguläre
Urlaub: BR weigert sich sein Mitbestimmungsrecht
Ich bin Mitarbeiter und habe einen "exotischen" Job. Für mich gibt es einfach keine Vertretung, wenn ich im Urlaub fahre. Die Arbeitsaufgaben sind sehr speziell und die Firma können dafür ohne erhebli
Nachrücken eines Ersatzmitglieds - Anschließende Rückkehr des BR-Mitglieds
Ein BR-Mitglied ging für 6 Monate auf Weiterbildung, ein Ersatzmitglied rückte an seine Stelle nach. Das BR-Mitglied, welches auf Weiterbildung war, war freigestellt. Ist das nachgerückte Ersatzmitgli