Nachrücken eines Ersatzmitglieds - Anschließende Rückkehr des BR-Mitglieds
Ein BR-Mitglied ging für 6 Monate auf Weiterbildung, ein Ersatzmitglied rückte an seine Stelle nach. Das BR-Mitglied, welches auf Weiterbildung war, war freigestellt. Ist das nachgerückte Ersatzmitglied jetzt wieder Ersatzmitglied oder ist das BR-Mitglied nun Ersatzmitglied, da dieser über 6 Monate nicht im Betrieb tätig war? Wie verhält sich das bei einem 14-monatigen Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub?
Community-Antworten (1)
23.04.2008 um 18:00 Uhr
Der Nachrücker ist nach Rückkehr des zeitweilig verhinderten "ordentlichen" BRM wieder Ersatzmitglied.
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