Ersatzmitglieder
Müssen, nach einer BR-Wahl, die Ersatzmitglieder mit ihren erhaltenen Stimmen auch veröffentlicht werden, so wie die gewählten neuen Betriebsräte. LG Ginkgo
Community-Antworten (1)
19.04.2010 um 13:27 Uhr
Hallo Ginkgo! Nach § 18 WO hat der WV die Namen der gewählten BRM unverzuglich für 2 Wochen bekannt zu machen.Von EBRM steht da nichts,aber wie schon weiter unten bei einer Frage geschrieben:Nehmt die Wahlniederschrift als Aushang,dann gibt es keine Unklarheiten.
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