Erstellt am 19.04.2010 um 10:06 Uhr von sueton
Die Wahlniederschrift des WO muß die genauen Stimmenzahlen enthalten.Da Kopien an den AG und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft gehen-was spricht dagegen,diese Niederschrift als Ergebnisaushang zu verwenden?
Erstellt am 20.04.2010 um 10:09 Uhr von wichtiges
Das kann ich auch nicht sagen, was gegen die Veröffentlichung der Niederschrift gesprochen hat ...
Fakt ist jedenfalls, dass nur oben genannte Übersicht mit Klassifizierung veröffentlicht wurde (möglicherweise um Kandidaten mit schlechtem Ergebnis zu "schützen").
Gibt es eine Rechtsgrundlage, welche die Veröffentlichung der tatsächlichen Stimmen aller Kandidaten erfordert?
(Wäre ich bei der öffentlichen Auszählung dabei gewesen, dann würde ich das genaue Ergebnis ja auch kennen - ging aber leider nicht bei mir)