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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsmitglied - Aufgabe ablehnen?

B
brummbär
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Betriebsratsgremium umfasst 37 Kollegen. Ein Betriebsausschuß, sowie die freigestellten BR sind schon gewählt. Beireits in der ersten Sitzung wurde mir als Neuling eine Aufgabe (Versetzung) übertragen. Jetzt habe ich die Befürchtung das ich wieder eine Sonderaufgabe (erneute Versetzung) bekomme. Kann ich dies, mit dem Verweis auf eine gerechte Aufgabenverteilung, ablehnen? Welche Folgen kann eine Ablehnung für mich haben? Kann ich deshalb aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden?

Danke für Euere Antwoten.

Nochmals zur Erläuterung: Ich bin nicht zu faul meine Arbeit als Betriebsrat durchzuführen. Dies habe ich ja bereits damit bewiesen als ich die erste Aufgabe angenommen habe. Ob andere BR-Mitglieder Daumen drehen entzieht sich meiner Kenntnis. Das Thema Versetzung nimmt allerdings keiner an, bzw. wurde beim ersten Mal von erfahrenen BR abgelehnt Fragen stelle ich, weil ich mich noch nicht in der Materie BR auskenne. Mein bisheriges Wissen habe ich aus dem Internet, bzw. aus dem Selbststudium des Betriebsverfassungsgesetzes in meiner Freizeit. Ich habe jedoch den Eindruck, dass ich vorgeführt werden soll.

1.89608

Community-Antworten (8)

E
Erwin

19.04.2010 um 11:29 Uhr

@brummbär

Du hattes doch erst die Tage eine vergleichbare Frage gestellt und Antworten bekommen. Daher nun diese Frage / Anmerkung von mir "Du musst nun schon Dein BR-Mandat selbst ausüben oder hoffst Du, dass wir hier alle Deine Dinge regeln"??? Also BR via Web??

Die Aufgaben und Rechte des BR findet man im BetrVG, also einfach einmal dort nachlesen.

Auch das BAG hat schon in einem Urteil festgestellt, dass es zu den Amtspflichten des BR gehört sich zu qualifizieren, nur die Art hat es freigestellt. Also, BetrVG unters Kopfkissen legen hilft nicht, es zu lesen aber schon.

Man kann weiter auch Schulungen/ Seminare besuchen.

Ansonsten lese betreffend einer Antwort die Antworten zu Deinem letzten vergleichbaren Beitrag.

L
lolli

19.04.2010 um 11:31 Uhr

hallo brummbär, wurde mir eine Versetzung übertragen? bei einem 37 Gremium habt Ihr bestimmt einen PA/PE Ausschuss, der macht solche Versetzungen in der Gemeinsamkeit, oder was meinst Du genau?

R
rkoch

19.04.2010 um 11:32 Uhr

Frage: wie kann Dir überhaupt eine derartige Aufgabe 'übergeben' werden?

Grundsätzlich erledigt der BR bzw. der Betriebsausschuss alle seine Aufgaben gemeinsam. Einem einzelnen BRM könnte wenn überhaupt (bei Deinem Beispiel Versetzung) nur die Aufgabe übergeben werden den Fall zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung dem BR vorzustellen. Damit sollte aber zweckmäßigerweise nicht ausgerechnet ein "Neuling" beauftragt werden, da diesem i.d.R. die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (außer der "Neuling" hat bereits entsprechende Schulungen besucht).

Aus Deinen Fragen ersehe ich aber, das Dir das Wissen und die Erfahrung noch fehlt!

Zu Deinen Fragen:

Kann ich dies, mit dem Verweis auf eine gerechte Aufgabenverteilung, ablehnen?

Wenn der BR (als Gremium !) Dich per Beschluss beauftragt eine Aufgabe wahrzunehmen, dann solltest Du diese auch erledigen. Allerdings macht es keinen Sinn einem BRM, welches offensichtlich sich gegen die Erledigung dieser Aufgabe wehrt diese Aufgabe auch zu stellen - was soll den dabei rauskommen????

Welche Folgen kann eine Ablehnung für mich haben? Kann ich deshalb aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden?

Wenn Du beharrlich gegen Deine Pflichten als BRM verstößt (wozu aber die "Ablehnung einer Aufgabe" wohl schwerlich zählt) könnte der BR (als Gremium) beschließen, beim ArbG beantragen Dich Deines Amtes zu entheben. Wenn ein BR allerdings derartige Schritte erwägt, dann liegt da einiges im Argen. Damit das ArbG Dich Deines Amtes enthebt musst Du schon MASSIV gegen Deine Pflichten verstoßen haben. Dazu zählt z.B. beharrliches Verweigern der Teilnahme an der Sitzung, Verletzung von Betriebsgeheimnissen, aktive Arbeit gegen den Betriebsrat, aktives Verhindern der Beschlussfähigkeit des BR, etc.

E
Erwin

19.04.2010 um 11:34 Uhr

@rkoch

Nicht das BR-Gremium kann den Entzug des Mandates beantragen sondern 1/4 der Wahlberechtigten. Wäre anders auch schlimm, denn man bedenke nur eine Minderheit im BR (andere Liste) wäre so der Mehrheit ausgeliefert.

P
peters

19.04.2010 um 11:42 Uhr

Eine Versetzung ist sicherlich keine Sonderaufgabe sondern Alltagsgeschäft eines BR. Und bei einem BR eurer Größe ist sie sicher nicht der einzige Punkt in der Tagesordnung.

Und die Beschlüsse im BR erledigt man nicht, indem man einfach mal so bei Zustimmung oder Ablehnung die Hand hebt. In vielen Fällen sind da evtl. vorher Gespräche mit dem Betroffenen oder sonstige Vorarbeiten nötig. Und da es keinen Sinn macht, dass alle 37 BRM das gleichzeitig tun, ist es nachvollziehbar, ein BRM damit zu beauftragen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass alle anderen indessen da sitzen und Däumchen drehen. Solche Aufgaben gehören nunmal zur BR-Arbeit.

R
rkoch

19.04.2010 um 12:36 Uhr

@erwin ???? § 23 BetrVG: Der Ausschluss eines Mitgliedes kann auch vom BETRIEBSRAT beantragt werden.

P
paula

19.04.2010 um 13:50 Uhr

@erwin

und gerade BRs greifen gerne mal zu § 23 BetrVG um unliebsame Kollegen los zu werden. Da ist dann Schluss mit der Solidarität

R
rkoch

19.04.2010 um 16:12 Uhr

@brummbär:

Mein bisheriges Wissen habe ich aus dem Internet, bzw. aus dem Selbststudium des Betriebsverfassungsgesetzes in meiner Freizeit. Ich habe jedoch den Eindruck, dass ich vorgeführt werden soll.

Stell Dir einfach mal die Frage ob es sinnhaftig ist, jemanden "vorzuführen" weil er etwas nicht weiß, was er de facto gar nicht wissen KANN! Wenn Deine Kollegen tatsächlich so denken würden, würden sie sich selbst auf eine äußerst niedrige menschliche Stufe stellen..... Was wiederum Dich hervorhebt.

Tip: Erinnere Deine Kollegen daran, das Sie möglicherweise von Dir Fachwissen abfordern, welches Dir noch fehlt, und fordere Sie auf, für Dich ein entsprechendes Grundlagenseminar zu beschließen - in Deinem Fall wäre angemessen "Einstellung, Versetzung, Kündigung Sehr wichtige Mitbestimmungsrechte d. Betriebsrats" von unserem Forumssponsor oder vergleichbar! Falls Sie das nicht tun ist es Dein gutes Recht Dich nicht für Aufgaben einspannen zu lassen die Deinen Kenntnisstand übersteigen.

Das Thema Versetzung nimmt allerdings keiner an, bzw. wurde beim ersten Mal von erfahrenen BR abgelehnt

Erfahrene Kollegen lehnen den Job ab und Du hast Angst man könnte Dir einen Strick daraus drehen wenn Du gleiches tust? Wie passt das zusammen?

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