Betriebsratsvorsitzender - Kann der AG auf die Wahl Einfluss nehmen?
Wir haben am Montag die wwahl des neuen Betriebsratsvorsitzenden.Ein Problem gibt es den wir wählen wollen ist angeblich unabkömmlich in der Firma.Wir sind 11 BR und er würde dafür Freigestellt werden.Kann der AG auf die Wahl Einfluss nehmen bezüglich dieses MA.Vielen Dank für Eure Hilfe
Community-Antworten (2)
18.04.2010 um 14:38 Uhr
BRV muss zum einen nicht zwangsweise auch freigestellt sein. Man kann auch andere BRM freistellen und der BRV nutzt die fiktive Freistellung, also immer dann wenn es die BR-Tätigkeit erforderlich macht.
Es gibt einige BR welche eben nicht den BRV freistellen und dieser nutzt dann das Thema "fiktive/ Anlassbezogene" Freistellung, also BRV ist nebem dem BA in allen/ vielen Arbeitsgruppen/ Ausschüssen und im GBR so hat man ggf. mehr vom Thema Freistellung.
Man muss/soll zwar das Thema Freistellung mit dem AG beraten, kann aber dann doch als BR entscheiden. Wenn der AG dann hier schwere betriebliche Probleme sieht, kann er ja die rechtl. möglichen Mittel nutzen. Doch niemand ist unersetzbar.
Ihr könnt den AG im Rahmen der Klärung der Freistellung auch auf den § 119 Abs. 2 BetrVG einmal hinweisen.
18.04.2010 um 17:24 Uhr
Erwin ich denke eher mal das Schilla miente das der neue BRV nichtmals zum WAHLTAG freigestellt wird sprich zu dieser Sitzung...! Unabkömmlich hin oder her, der hat dem BRM eine freistellung zu geben... und muss für seine arbeit einen anderen holen...
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