W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl Betriebsratsvorsitzender/Stellvertreter

G
Guybrush
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich denke bei der Wahl wurden Fehler gemacht, meine Frage wäre, welche Auswirkungen diese Fehler haben könnten.

Der Ablauf war wie folgt: Wahlvorstand (selbst gewähltes Betriebsratsmitglied) eröffnet konstituierende Sitzung und beginnt Wahl des Betriebsratsvorstand, ohne zuvor einen Wahlleiter zu wählen. Zuerst einigte sich der neue Betriebsrat auf ein Kandidat für Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter, diese Kandidaten wurden daraufhin zusammen in einem Rutsch mit einem Handzeichen gewählt.

Also meine Frage: Ist dieses Vorgehen zulässig und wenn nicht, welche Konsequenzen kann dieses Vorgehen haben, selbst wenn alle Betriebsratsmitglied mit diesen Wahlvorgang nachträglich einverstanden sind (der Betriebsrat ist neu, keiner (nicht einmal der Wahlvorstand) kennt die Abläufe?

Daraufhin möchte ich noch eine zweite Frage anschließen: Ist es ein Fehler, wenn die Wahl des Betriebsrat nicht an allen Stellen wie die Wahlausschreiben ausgehängt wurde, und wenn ja, welche Folgen hat das auf die Anfechtungsfrist?

Gruß

76204

Community-Antworten (4)

J
JohnDoe

04.02.2019 um 17:30 Uhr

Sollte die Wahl in letztes Jahr im Frühjahr (zwischen März und Mai ) gewesen sein, spielt das jetzt keine Rolle mehr.

G
Guybrush

04.02.2019 um 17:32 Uhr

Nein, die Wahl war vor 3 Tagen.

C
celestro

04.02.2019 um 18:15 Uhr

"Nein, die Wahl war vor 3 Tagen."

Die Wahl von BRV und Stelli oder die BR-Wahl ?

"Wahlvorstand (selbst gewähltes Betriebsratsmitglied) eröffnet konstituierende Sitzung und beginnt Wahl des Betriebsratsvorstand, ohne zuvor einen Wahlleiter zu wählen."

Der Wahlvorstand besteht normalerweise aus 3 Personen. Oder geht es um den Wahlvorstandsvorsitzenden ?

"Zuerst einigte sich der neue Betriebsrat auf ein Kandidat für Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter, diese Kandidaten wurden daraufhin zusammen in einem Rutsch mit einem Handzeichen gewählt."

Laut diesem Link:

https://www.brwahl.de/de/wahlvorstand-was-tun/durchfuehrung-der-betriebsratswahl/startschuss-amtszeit-betriebsrat-konstituierende-Sitzung

wäre das ggf. sogar zulässig:

"Die Wahl des Stellvertreters muss vielmehr in einem weiteren Wahlgang erfolgen. Von diesen Regeln kann allerdings abgewichen werden, wenn für beide Ämter jeweils nur ein Bewerber zur Verfügung steht. In einem solchen Fall ist es ausnahmsweise zulässig, dass der Wahlvorstand die Wahl für beide Ämter in einem einheitlichen Verfahren durchführt, sofern nicht per Beschluss vorab ein anderes Verfahren festgelegt wurde."

Grundsätzlich wäre anzuraten, die Sache mit dem Wahlleiter zu bedenken und das Prozedere daher noch einmal "korrekt" zu wiederholen.

G
Guybrush

04.02.2019 um 19:24 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Die Wahl des BRV und Stelli war vor 3 Tagen Wochenende nicht mitgerechnet).

Das war wohl eher Glück, dass die gemeinsame Wahl des Stelli und BRV in diesem Fall korrekt war. Ich bezweifle allerdings, dass es dem Wahlvorstand so bewusst war. Wahlvorstandvorsitzender ist nicht im BR, war allerdings an dem Tag krank und nicht anwesend. Die beiden anderen Wahlvorstände wurden in den BR gewählt und haben die Wahl durchgeführt.

Aber was wäre wenn man es dabei belässt? Ist es dann auch gut oder kann es mal im Ernstfall oder bestimmten Fällen zu Problemen führen? Kann das ggfs die Geschäftsleitung nutzen?

Und zu der zweiten Frage. Reicht es aus das Ergebnis der Betriebsratswahl nur an einer Stelle zu veröffentlichen oder muss es an allen Stellen veröffentlicht werden, an dem auch das Wahlausschreiben aushing?

Ihre Antwort