Hallo zusammen,

ich denke bei der Wahl wurden Fehler gemacht, meine Frage wäre, welche Auswirkungen diese Fehler haben könnten.

Der Ablauf war wie folgt:
Wahlvorstand (selbst gewähltes Betriebsratsmitglied) eröffnet konstituierende Sitzung und beginnt Wahl des Betriebsratsvorstand, ohne zuvor einen Wahlleiter zu wählen.
Zuerst einigte sich der neue Betriebsrat auf ein Kandidat für Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter, diese Kandidaten wurden daraufhin zusammen in einem Rutsch mit einem Handzeichen gewählt.

Also meine Frage: Ist dieses Vorgehen zulässig und wenn nicht, welche Konsequenzen kann dieses Vorgehen haben, selbst wenn alle Betriebsratsmitglied mit diesen Wahlvorgang nachträglich einverstanden sind (der Betriebsrat ist neu, keiner (nicht einmal der Wahlvorstand) kennt die Abläufe?

Daraufhin möchte ich noch eine zweite Frage anschließen:
Ist es ein Fehler, wenn die Wahl des Betriebsrat nicht an allen Stellen wie die Wahlausschreiben ausgehängt wurde, und wenn ja, welche Folgen hat das auf die Anfechtungsfrist?

Gruß