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Gekündigte Mitarbeiter wählbar?

J
Jagger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Sind Mitarbeiter die bereits betriebsbedingt gekündigt sind, und sich zum Zeitpunkt der Wahl noch in ihrer Kündigungsfrist befinden, auch noch wählbar? Wahlberechtigt sind sie ja wohl noch? Obwohl ihre Arbeitsplätze fallen weg. Vielen Dank im Voraus.

Jagger

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Community-Antworten (5)

W
wahlvst

17.04.2010 um 20:12 Uhr

ja, aber die Kündigung wird davon nicht betroffen oder aufgehoben, bleibt also weiterhin bestehen

M
monalisa

17.04.2010 um 20:15 Uhr

@Jagger, sie sind beides, sie haben aktives und passives Wahlrecht. Nur wird es nicht viel nützen, sollten sie ins Gremium gewählt werden! Wenn die betriebsbedingte Kündigung rechtens ist, hilft auch der Kündigungsschutz nichts. Das Arbeitsverhältnis endet zu dem vorgegebenen Zeitpunkt. Ob Betriebsrat oder nicht......

R
ridgeback

17.04.2010 um 20:25 Uhr

Schöne Frau, ....ausser, eine Kundigungsschutzklage ist erfolgreich. ;-)

M
Mona-Lisa

17.04.2010 um 20:53 Uhr

typisch Rüde! Immer das letzte Wort! :-)

S
sueton

17.04.2010 um 23:59 Uhr

Da ist der Ansatz von ridgeback!Natürlich bleibt sie im aktiven und passiven Wahlrecht,solange die Klage läuft.

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