Gekündigte Mitarbeiter wählbar?
Hallo,
Sind Mitarbeiter die bereits betriebsbedingt gekündigt sind, und sich zum Zeitpunkt der Wahl noch in ihrer Kündigungsfrist befinden, auch noch wählbar? Wahlberechtigt sind sie ja wohl noch? Obwohl ihre Arbeitsplätze fallen weg. Vielen Dank im Voraus.
Jagger
Community-Antworten (5)
17.04.2010 um 20:12 Uhr
ja, aber die Kündigung wird davon nicht betroffen oder aufgehoben, bleibt also weiterhin bestehen
17.04.2010 um 20:15 Uhr
@Jagger, sie sind beides, sie haben aktives und passives Wahlrecht. Nur wird es nicht viel nützen, sollten sie ins Gremium gewählt werden! Wenn die betriebsbedingte Kündigung rechtens ist, hilft auch der Kündigungsschutz nichts. Das Arbeitsverhältnis endet zu dem vorgegebenen Zeitpunkt. Ob Betriebsrat oder nicht......
17.04.2010 um 20:25 Uhr
Schöne Frau, ....ausser, eine Kundigungsschutzklage ist erfolgreich. ;-)
17.04.2010 um 20:53 Uhr
typisch Rüde! Immer das letzte Wort! :-)
17.04.2010 um 23:59 Uhr
Da ist der Ansatz von ridgeback!Natürlich bleibt sie im aktiven und passiven Wahlrecht,solange die Klage läuft.
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