Erstellt am 17.04.2010 um 18:12 Uhr von wahlvst
ja, aber die Kündigung wird davon nicht betroffen oder aufgehoben, bleibt also weiterhin bestehen
Erstellt am 17.04.2010 um 18:15 Uhr von MonaLisa
@Jagger,
sie sind beides, sie haben aktives und passives Wahlrecht. Nur wird es nicht viel nützen, sollten sie ins Gremium gewählt werden!
Wenn die betriebsbedingte Kündigung rechtens ist, hilft auch der Kündigungsschutz nichts. Das Arbeitsverhältnis endet zu dem vorgegebenen Zeitpunkt.
Ob Betriebsrat oder nicht......
Erstellt am 17.04.2010 um 18:25 Uhr von ridgeback
Schöne Frau,
....ausser, eine Kundigungsschutzklage ist erfolgreich. ;-)
Erstellt am 17.04.2010 um 18:53 Uhr von Mona-Lisa
typisch Rüde!
Immer das letzte Wort! :-)
Erstellt am 17.04.2010 um 21:59 Uhr von sueton
Da ist der Ansatz von ridgeback!Natürlich bleibt sie im aktiven und passiven Wahlrecht,solange die Klage läuft.