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Betriebsratswahlen - Anzahl der BR-Mitglieder - werden gekündigte Mitarbeiter mitgezählt ?

Z
Ziege
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage. Ist etwas komplex.

In unserer Firma sind bald Wahlen. Die GL ist davon ausgegangen, dass wir nur noch 19 MA sind und somit nur noch ein BR gewählt werden kann, jedoch sind bei uns im Unternehmen noch 4 gekündigte Mitarbeiter die erst z.Teil zum 30.04.06 ausscheiden und sich noch in einer Klage befinden. Also hat der Wahlvorstand eine Liste mit 23 Mitarbeitern also mit 3 Mitgliedern ermittelt. Die GL will die Wahl später vor Gericht anfechten. Hat man damit Erfolg.

Wenn jemand etwas dazu sagen kann, bitte meldet euch, wäre wichtig.

Danke

3.36902

Community-Antworten (2)

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w-j-l

27.02.2006 um 00:54 Uhr

Solange die Gekündigten zum Zeitpunkt der Wahl noch im Betrieb sind, sind sie auch wahlberechtigt.

Der Wahlvorstand muss aber zur Bestimmung der BR-Größe eine Prognose machen, die nicht nur auf den Zeitpunkt der Wahl abheben muss.

Wenn erkennbar ist, dass die Gekündigten bald wieder erstzt werden, so dass die regelmäßige Betriebsgröße über 20 Wahlberechtigten liegt, dann ist die Festlegung auf einen 3-köpfigen BR gerechtfertigt. Wenn der Betrieb dauerhaft schrumpft bzw. unter 21 bleibt, dann solltet ihr nur einen BR wählen.

Gruesse w-j-l

Z
Ziege

27.02.2006 um 17:24 Uhr

Vielen Dank für die prompte Antwort. Sollten wir in dem Fall es also in keinem Fall auf eine Klage ankommen lassen? Der Wahlvorstand bezieht sich nämlch darauf, dass er nicht weiß ob die Mitarbeiter, die auf Wiedereinstellung geklagt haben, wieder eingestellt werden müssten.

Gruß

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